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STEUERRECHT: Ehepartner und Kinder profitieren

Seit Anfang dieses Jahres gilt für Erbschaften und Schenkungen das neue Steuerrecht. Davon profitieren vor allem Ehegatten und Kinder.

Seit Anfang dieses Jahres gilt für Erbschaften und Schenkungen das neue Steuerrecht. Davon profitieren vor allem Ehegatten und Kinder.

FREIBETRAG

Ehepartner erben jetzt bis zu 500 000 Euro steuerfrei, früher waren es 307 000 Euro. Für Kinder gibt es statt 205 000 Euro einen Freibetrag von 400 000 Euro. Auch eingetragene Lebenspartner erhalten jetzt bis zu 500 000 Euro steuerfrei.

IMMOBILIEN

Ehegatten, Lebenspartner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften und Kinder ziehen auch in anderer Hinsicht Nutzen aus der Reform. Erben sie eine Immobilie, winken ihnen weitere Steuervorteile.

Auf ein geerbtes Haus oder eine Wohnung müssen sie nämlich überhaupt keine Steuern zahlen – vorausgesetzt, sie bewohnen die Immobilie nach dem Tod des Erblassers zehn Jahre selbst. Sie dürfen es also weder vermieten noch verkaufen. Für Kinder gilt dabei zusätzlich die Einschränkung, dass die Immobilie nur eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern haben darf. Ist das Haus größer, müssen die Kinder den anteiligen Grundstückswert, der die 200-Quadratmeter-Grenze übersteigt, versteuern. Zusätzlich steht den Erben noch ihr Freibetrag zu. Neben der Immobilie können sie also weiteres Vermögen, zum Beispiel Geld, steuerfrei erben. hej

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