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INDIVIDUALREISEN: Entschädigung bei Flügen

Prinzipiell haftet die Fluglinie bei verspäteten oder überbuchten Flügen – sofern Ihr Flug bestätigt war und Sie pünktlich am Flughafen erschienen sind. „Wer mehrere Stunden (bei Kurzstreckenflügen ab zwei Stunden, bei Langstreckenflügen ab vier Stunden) warten muss, muss mit einer Mahlzeit und Erfrischungen bewirtet werden“, erläutert D.

Prinzipiell haftet die Fluglinie bei verspäteten oder überbuchten Flügen – sofern Ihr Flug bestätigt war und Sie pünktlich am Flughafen erschienen sind.

„Wer mehrere Stunden (bei Kurzstreckenflügen ab zwei Stunden, bei Langstreckenflügen ab vier Stunden) warten muss, muss mit einer Mahlzeit und Erfrischungen bewirtet werden“, erläutert D.A.S.-Rechtsexpertin Anne Kronzucker. „Außerdem darf der Betreffende Telefonate führen, Faxe oder E-Mails versenden.“ Startet das Flugzeug erst am nächsten Tag, müssen Übernachtung sowie Transport zum Hotel erstattet werden. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden können Fluggäste auch stornieren und den Ticketpreis sowie – bei einem Zwischenstopp – den kostenfreien Rückflug zum ursprünglichen Abflugort verlangen. „Bei Annullierungen des Fluges oder Nichtbeförderung wegen überbuchter Maschine besteht zusätzlich noch das Recht auf Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro“, sagt Kronzucker. Umstritten ist, ob etwa ein Anschlussflug am Folgetag bereits eine „Annullierung“ oder noch eine – nicht ausgleichspflichtige – „Verspätung“ ist. Wer mit einem Sitzplatz in einer schlechteren Kategorie vorliebnehmen muss, bekommt bis zu 75 Prozent des Ticketpreises erstattet.jul

Bei Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft hilft die Schlichtungsstelle Mobilität weiter: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org

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