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Hurra, die Lehrer streiken. Kinder freuen sich, Eltern haben ein Problem Foto: dpa

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Wirtschaft: Erste Hilfe beim Kita-Streik

Wenn die Betreuung ihrer Kinder ausfällt dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben.

Verschlossene Kita-Türen und Schultore erwarten so manchen in der nächsten Woche: Am Montagmorgen könnte es eng werden für manche erwerbstätige Eltern, die nicht wissen wohin mit ihren Kindern, weil Erzieher und Lehrer streiken. Aber keine Sorge, den letzten Ausweg aus einem solchen Notfall erklärt der der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart: Eltern dürften notfalls bei der Arbeit fehlen, wenn die Kita wegen der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst geschlossen bleibt, sagt er.

Dies sei ein „wichtiger Grund“, der es rechtfertige, der Arbeit fernzubleiben. Tun Eltern dies, sei das kein Grund für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung. Zunächst müssen Eltern aber dennoch versuchen, eine Ersatzbetreuung zu finden. Ist dies nicht möglich, sollten sie so schnell wie möglich dem Arbeitgeber Bescheid geben und erklären, warum sie nicht kommen können.

Scheiden Großeltern, Nachbarn oder eine Tagesmutter als Ersatz für die Kinderbetreuung aus, könnten Beschäftigte beim Arbeitgeber nachfragen, ob sie ihr Kind mit ins Büro bringen dürfen. Damit signalisiere der Arbeitnehmer seinem Chef: „Ich bemühe mich und versuche, zur Arbeit zu kommen“, erklärt Jobst-Hubertus Bauer, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Eltern haben in diesem Fall Bauer zufolge auch Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag, wenn der Streik erst kurzfristig angekündigt wurde.

Sie können sich auf den Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Wird an einem Freitag ein Streik für Montag angekündigt, ist das laut Bauer kurzfristig genug, um als unvorhergesehenes Ereignis zu gelten. So kann der Arbeitnehmer geltend machen, dass er auf die Schnelle keine Ersatzlösung finden konnte. Eine höchstrichterliche Entscheidung gebe es hierzu bisher aber nicht.

Eltern müssen sich in den nächsten drei Wochen auf Warnstreiks im öffentlichen Dienst einstellen. Und damit rechnen, dass ihre Kinder zuhause bleiben müssen und nicht wie sonst professionell betreut werden, während ihre Eltern arbeiten: In Berlin wollen Lehrer bereits ab Montag vorübergehend ihre Arbeit niederlegen, ab Dienstag sind Streikaktionen in Bayern und Baden-Württemberg geplant. Schwerpunkt der Proteste wird die erste März-Woche sein. dpa

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