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Wirtschaft: EU-Finanzminister: Europäer sagen der Geldwäsche den Kampf an

Luxemburg. Terror-Organisationen und Verbrecher-Syndikate werden es in Europa in Zukunft schwerer haben, kriminell erbeutetes Geld in die legale Wirtschaft einzuschleusen und zu "waschen".

Luxemburg. Terror-Organisationen und Verbrecher-Syndikate werden es in Europa in Zukunft schwerer haben, kriminell erbeutetes Geld in die legale Wirtschaft einzuschleusen und zu "waschen". Unter dem Druck der Ereignisse in den USA haben die Finanzminister der Europäischen Union (EU) am Dienstag in Luxemburg ein neues Gesetz gegen Geldwäsche verabschiedet, das bisher geltende Regeln verschärft.

Im Visier der Kontrolleure sind künftig nicht nur die Drogensyndikate. Die neue Geldwäsche-Richtlinie der EU richtet sich praktisch gegen jede Art von Schwerverbrechen - vom international organisierten Autodiebstahl bis zum Terrorismus. Zudem werden nicht nur Banken und Finanzinstitute die Behörden informieren müssen, wenn auffällige Finanztransaktionen auf kriminelle Geldwäsche schließen lassen. Künftig sind auch Händler von Luxuswaren wie Juweliere oder Kunsthändler, Spielkasinos, Immobilienhändler, Wirtschaftsprüfer, aber auch Anwälte und Steuerberater der Meldepflicht unterworfen.

Schon bisher mussten Finanzinstitute in der EU die Identität von Kunden feststellen, die mehr als 30 000 Mark auf ein Konto eingezahlt haben. Das gleiche müssen jetzt auch Juweliere tun, wenn Ware im Wert von über 15 000 Euro mit Bargeld bezahlt wird. Der gleichen Regel unterliegen Auktionsveranstalter oder Händler von Luxusgütern, selbst wenn nicht bar, sondern mit Schecks über 50 000 Euro bezahlt wird. Ausweisen müssen sich die Gäste zum Beispiel auch in Spielbanken, wenn sie Chips für 1000 Euro oder mehr kaufen.

Alle müssen den Behörden Meldung machen, wenn sie Hinweise darauf besitzen, dass ihre Kunden kriminell erworbenes Geld waschen wollen. Das gilt selbst für Anwälte, Notare und Steuerberater, wenn sie feststellen, dass ihre Dienste für Geldwäsche in Anspruch genommen werden. Allerdings soll das Vertrauensverhältnis zwischen den Anwälten und ihren Mandanten durch die Meldepflicht möglichst wenig gestört werden. Auf bloßen Verdacht müssen Rechtsberater auch in Zukunft den Berhörden nicht Meldung erstatten. Außerdem soll unterschieden werden zwischen einerseits der eigentlichen Rechtsberatung im engeren Sinn und andererseits wirtschaftlichen Tätigkeiten von Anwälten, Notaren oder Steuerberatern wie zum Beispiel der Vermögensverwaltung. Während die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach der neuen EU-Richtlinie der Meldepflicht unterliegen, werden die Anwälte auch in Zukunft bei gerichtlichen Verfahren ihr Schweigerecht in Anspruch nehmen können. "Der Rechtsanwalt darf nicht zum Hilfsstaatsanwalt werden", umschrieb der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne die Linie des Straßburger EU-Parlaments, das gegenüber dem Ministerrat eine liberale Auslegung der Regeln des Rechtsstaats vertrat.

Zuletzt hatten sich Ministerrat und EU-Parlament so ineinander verbissen, dass die EU-Geldwäscherichtlinie im Vermittlungsausschuss landete. Die Terroranschläge in den USA erhöhten den Druck auf Parlament und Regierungen, den Streit um das Schweigerecht zügig mit einem Kompromiss beizulegen. Den einzelnen EU-Mitgliedsländern bleibt es nun überlassen, die im Kampf gegen die Geldwäschge gewonnenen Informationen auch bei der Verfolgung anderer Straftaten zu nutzen. Auf nationaler Ebene können sie festlegen, ob der jeweilige Kunde darüber informiert werden muss, dass Banken oder Händler bei den Behörden gegen ihn Anzeige erstattet haben.

Die Standesvertretung der Anwälte, die Bundesrechtsanwaltskammer, äußerte sich zufrieden mit der gefundenen Lösung: "Auch die Anwälte können mit dem Brüsseler Kompromiss leben."

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