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EU-Gericht: Bund muss Deutscher Post eine Milliarde Euro zahlen

Geldregen für die Post: Laut einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs hat die Deutsche Post Anspruch auf eine Rückzahlung von Beihilfen des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro. 2002 hatte die EU-Kommission die Post wegen Wettbewerbsfeindlichkeit zu einer Strafe von 572 Millionen Euro verurteilt.

Nach einem Urteil der Luxemburger EU-Richter fordert die Deutsche Post vom Bund rund eine Milliarde Euro zurück. Das EU-Gericht Erster Instanz kippte am Dienstag eine sechs Jahre alte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Post 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen an den Bund zurückzahlen musste. Inklusive Zinsen macht der Betrag nach Post-Angaben inzwischen über eine Milliarde Euro aus.

Die Post hatte gegen die Entscheidung der Kommission von 2002 in Luxemburg geklagt. Brüssel warf dem früheren Staatsmonopolisten vor, er habe im Paketdienst über Jahre hinweg zum Wettbewerbsnachteil der Konkurrenz unzulässig mit Dumpingpreisen agiert. Die Verluste von 572 Millionen Euro seien dann mit Beihilfen ausgeglichen worden, die der Post von der Bundesrepublik Deutschland - etwa über das Briefmonopol - gegeben worden seien.

Fehler in der Beweisführung

Die EU-Wettbewerbshüter versäumten laut Gericht eine Prüfung, ob die staatlichen Transferzahlungen die Mehrkosten der Post für die Aufrechterhaltung ihres öffentlichen Auftrages tatsächlich überstiegen. Die Kommission habe deshalb ihre Vorwürfe nicht ausreichend nachgewiesen.

Die unterlegene Kommission kann innerhalb von zwei Monaten Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Das Geld müsse vom Bund "sofort" und "automatisch" kommen, erläuterte eine Post-Sprecherin in Bonn. (iba/dpa)

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