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Energiemarkt: EU-Verfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission geht rechtlich gegen Deutschland und 16 weitere EU-Staaten vor. Die Brüsseler Behörde will die Öffnung der Energiemärkte notfalls mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof erzwingen.

Brüssel/Straßburg - Die versprochene freie Wahl der Energieversorger ist für viele Gas- und Stromkunden in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Staaten noch Zukunftsmusik. Wegen einer mangelhaften Umsetzung der entsprechenden EU-Gesetze hat die EU-Kommission am Dienstag rechtliche Schritte angekündigt.

Im Falle Deutschlands kritisiert EU-Energiekommissar Andris Piebalgs, dass der Strommarkt nicht entsprechend der europäischen Elektrizitätsrichtlinie von 2003 geöffnet wurde. Die Märkte müssen vom kommenden Jahr an für alle Verbraucher offen sein, betonte die Kommission. Die deutsche Umsetzung der Gasrichtlinie entspreche hingegen den Brüsseler Vorgaben. Außerdem kritisiert die Kommission gewisse Vorteile für alte Lieferverträge in Deutschland.

In Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Österreich, Polen, Tschechien, Litauen und der Slowakei sieht die Kommission sowohl bei Gas als auch bei Strom kritikwürdige Mängel. Gegen Luxemburg und Spanien reicht die Brüsseler Behörde direkt Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, weil die Umsetzung der Richtlinien noch nicht einmal in Brüssel angemeldet wurde.

Beide Richtlinien müssten nicht nur formal, sondern auch inhaltlich umgesetzt werden, betonte Energiekommissar Piebalgs. Sie seien «für ein höheres Wachstum und mehr Wettbewerb in Europa unerlässlich». Neben der freien Versorgerwahl sieht die Kommission auch Probleme beim Netzzugang für Energieunternehmen, in reglementierten Preisen, bei der Entflechtung von Versorgern und Leitungsbetreibern und bei der Durchschaubarkeit der Tarife.

Der Streit um die Blockierung der Übernahmen von Energiekonzernen war nicht Gegenstand der Prüfung. Die Kommission untersuchte aber die nationalen Gesetze zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie der Sonnen- und Windkraft. Mängel erkannte die Brüsseler Behörde bei acht Ländern. Sie leitete deshalb rechtliche Schritte gegen Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Polen, Tschechien und Zypern ein. (tso/dpa)

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