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ANLEGER Frage: an Claus-Günther Richardt Leiter des Bereichs Vermögensanlagen der Landesbank Berlin

Der Staat hilft bei der Altersvorsorge

Private Vorsorge für das Alter ist nötig, doch viele Verbraucher sind wegen der Finanzkrise, schwankender Aktienkurse und der Abgeltungsteuer verunsichert. Was gehört zur „Grundausstattung“ einer privaten Altersvorsorge für jedermann?

Die Frage nach den richtigen Produkten stellt sich erst, wenn private Altersvorsorge überhaupt als notwendig erkannt wird. Eine Umfrage der Berliner Sparkasse zeigt, dass ein Drittel nicht fürs Alter spart. Die Gründe reichen von zu niedrigen Einkommen bis hin zu unübersichtlichen Produktangeboten. Daher empfiehlt sich eine Beratung bei der Hausbank. Dort wird die voraussichtliche Rentenlücke ermittelt. Danach legt man fest, wie hoch die monatliche Rate für die Altersvorsorge sein kann. Je nach Alter, Familienstand und Lebenssituation stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Aktuelle Themen wie die Finanzkrise spielen dabei keine große Rolle, da der Anlagehorizont langfristig ist und Schwankungen nach aller Erfahrung ausgeglichen werden. Altersvorsorgeprodukte unterliegen auch nicht der Abgeltungsteuer, kein Grund also zur Verunsicherung.

Für jedermann empfehlenswert ist die Riester-Rente, denn sie wird durch Sparzulagen und Steuervorteile vom Staat gefördert. Bei Familien zeigt sich der Staat besonders spendabel. Pro Kind legt er jährlich maximal 185 Euro noch mal obendrauf – für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Riester-Produkte gibt es als Fonds- und Banksparpläne sowie als Rentenversicherungen.

Die Rürup-Rente richtet sich an Selbstständige und Freiberufler, die so ihr zu versteuerndes Einkommen senken können. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich bis zu einer Höhe von 20 000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Von Jahr zu Jahr können höhere Beitragsanteile von der Steuer abgesetzt werden.

Die betriebliche Altersvorsorge kann sich für Besserverdiener lohnen. Die gängigste Finanzierung ist die Entgeltumwandlung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Der Clou: Die Beiträge für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem Betrag von 2544 Euro im Jahr von Sozialabgaben und Steuern befreit.

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an Claus-Günther Richardt

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