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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Kaum Hoffnung auf Schadenersatz

Siemens will in der Schmiergeldaffäre seine Ex-Vorstände auf Schadenersatz verklagen. Was haben die Aktionäre davon, wenn es tatsächlich zu Zahlungen kommt?

Etwa 1,3 Milliarden Euro sollen über die Jahre bei Siemens in dunkle Kanäle abgeflossen sein – der Imageverlust und die Nachteile bei öffentlichen Ausschreibungen sind kaum bezifferbar. Hinzu kommen eine mögliche Milliardenstrafe der US-Börsenaufsicht SEC und die Kosten der Untersuchung des Vorgangs, bisher bereits mehrere hundert Millionen Euro.

Nun droht der Siemens-Aufsichtsrat den früheren Verantwortlichen, darunter auch die Ex-Vorstandschefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld, mit Schadenersatzklagen.

Doch das deutsche Recht baut für das klagende Unternehmen einige Hürden auf. Vorsätzliche Bestechungshandlungen dürften die Vorstände kaum selbst begangen haben. Es geht also vor allem um die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten innerhalb eines sehr komplexen Konzerngebildes. Können solche Pflichtverletzungen festgestellt werden, kommt es im nächsten Schritt auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Pflichtverletzungen und dem in jedem Einzelfall eingetretenen Schaden an.

Schließlich stellt sich die Frage, was bei den Vorständen angesichts der Dimension des eingetretenen Schadens überhaupt zu holen sein könnte, wenn die Klagen tatsächlich Erfolg haben. Eine Vorstandshaftpflichtversicherung bestand zwar, sie zahlt aber nicht bei vorsätzlichem Handeln.

Insgesamt dürfen sich die Siemens-Aktionäre wohl nicht die Hoffnung machen, dass über die Klagen gegen Vorstandsmitglieder ein nennenswerter Teil des bei dem Unternehmen eingetretenen Schadens ausgeglichen wird. In anderen Fällen eklatanten Vorstandsversagens, etwa in der Berliner Bankenaffäre, brachten die Schadenersatzklagen gegen Vorstände bisher nichts. Dennoch ist die Geltendmachung der Ansprüche durch den Aufsichtsrat richtig und wichtig. Nur wenn Manager damit rechnen müssen, später für gravierende Fehler auch in Anspruch genommen zu werden, besteht eine ausreichende Kontrolle mit Haftungskonsequenzen.

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an Malte Diesselhorst

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