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Thema

Altersvorsorge

Der Anstoß kam vom Bundesverfassungsgericht. Die Obersten Richter hatten bestimmte Diätenzahlungen im Thüringer Abgeordnetengesetz für unzulässig erklärt – und damit bei Volksvertretern in Bund und Ländern Nachdenklichkeit ausgelöst.

Im Streit um die angeblich überzogenen Stornogebühren beim vorzeitigen Ausstieg von Versicherungsnehmern aus privaten Rentenverträgen („Riester-Rente“) hat das Oberlandesgericht Hamburg jetzt für Klarheit gesorgt (Az.: 9 U 146/03).

Ab dem nächsten Jahr zahlen Senioren mehr Steuern, Berufstätige werden entlastet – aber ob die Union zustimmt, weiß sie selber noch nicht

Von Cordula Eubel

Private Rentenversicherer dürfen ihren Kunden keine unangemessenen Stornogebühren aufs Auge drücken, um diese von einer Kündigung abzuhalten oder den Ausstieg aus dem Vertrag zumindest zu erschweren. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az.

Allensbach: Bundesbürger haben keine Ahnung von Altersvorsorge und klammern sich ratlos an das staatliche System

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