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BGH-Urteil: Flüge müssen kostenlos zu buchen sein

Berlin - Fluggesellschaften müssen ihren Kunden eine Möglichkeit einräumen, ihre Reise ohne zusätzliche Kreditkartennutzungsgebühren zu buchen. Sie müssen allerdings kein Bargeld an Flughäfen als Zahlungsmittel akzeptieren.

Berlin - Fluggesellschaften müssen ihren Kunden eine Möglichkeit einräumen, ihre Reise ohne zusätzliche Kreditkartennutzungsgebühren zu buchen. Sie müssen allerdings kein Bargeld an Flughäfen als Zahlungsmittel akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstagnachmittag entschieden (Az.: Xa ZR 68/09).

Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen den irischen Billigflieger Ryanair geklagt. Die Verbraucherschützer hielten es für unzulässig, dass Ryanair bei der Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten eine Verwaltungsgebühr in Höhe von vier Euro berechnet. Kunden der Fluggesellschaft können diese Gebühr lediglich umgehen, wenn sie Inhaber der „Mastercard Prepaid“ sind, die in Europa allerdings kaum verbreitet ist. Der Unternehmer müsse dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem „gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist“, teilte das Gericht mit. Die bei Ryanair vorgesehene gebührenfreie Zahlungsart genüge diesen Anforderungen nicht.

Ryanair-Chef Michael O’Leary begrüßte das Urteil dennoch als „wegweisenden Sieg“, da das Gericht Gebühren für Kreditkartenzahlung nicht grundsätzlich untersagt hat und Ryanair auch nicht zwingt, Bargeld anzunehmen. kph

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