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Wirtschaft: Garantie für den Ernstfall

Wie die Banken Kundeneinlagen absichern

Berlin - Angesichts von Lehman-Pleite und Schuldenkrise fahren die privaten Banken in Deutschland ihre freiwillige Garantie für das Ersparte ihrer Kunden zurück. In den kommenden zehn Jahren werden, wie bereits im September bekannt wurde, die Sicherungsgrenzen stufenweise abgesenkt.

SPARER SIND GESCHÜTZT

Alle Banken hierzulande sind für den Fall einer Pleite Mitglied in einer gesetzlichen Auffanglösung – der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Diese garantiert Kundengelder wie Sparguthaben und Tages- oder Festgeldkonten, maximal bis 100 000 Euro – pro Konto. Diese Summe ist auch bei Banken im EU-Ausland geschützt. Sie war am 1. Januar 2011 verdoppelt worden. Das Geld muss im Fall einer Bankenpleite binnen 30 Tagen ausgezahlt werden.

VORSICHT BEI AKTIEN

Für Beträge, die über die gesetzliche Garantiesumme hinausgehen, springen Sicherungsfonds ein, bei denen nahezu alle Institute freiwillig Mitglied sind. Anlagen wie Aktien, Fonds oder Zertifikate fallen jedoch nicht unter die Einlagensicherung. Wie viel Kunden bei einer Bankpleite erhalten, hängt vom Eigenkapital der Bank ab. Derzeit liegt die Grenze bei den Privatbanken bei 30 Prozent des Eigenkapitals. Da dieses Eigenkapital mindestens fünf Millionen Euro betragen muss, sind also 1,5 Millionen Euro pro Anleger geschützt. Diese Grenze soll ab 2015 auf 20 Prozent, ab 2020 auf 15 Prozent und ab 2025 auf 8,75 Prozent sinken. Geschützt wären dann noch mindestens 437 000 Euro pro Anleger.

FREIWILLIGER SICHERUNGSFONDS

Ob ihre Bank Mitglied bei einem freiwilligen Sicherungsfonds ist, erfahren Sparer bei ihrem Institut oder auch teils bei den Spitzenverbänden. Einige, vor allem ausländische Banken, sind nicht dem freiwilligen Sicherungsfonds beigetreten.

NACH DER PLEITE

In der Regel nehmen die Sicherungsfonds der Banken und Sparkassen bei einer Pleite Kontakt zu den Sparern auf. Sie müssen dann Angaben zu ihrem Vermögen machen. Die Sicherungsfonds überweisen dann den Sparern das Geld und holen sich die gesetzliche Mindestsicherung von der Entschädigungseinrichtung EdB. Kunden kleiner Banken, die nicht zu einem freiwilligen Sicherungsfonds gehören, werden von der EdB angeschrieben. AFP

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