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Verhandlung: Gasag vor Gericht

Unzulässige Preisklauseln in Verträgen, schlecht begründete Preiserhöhungen: In den vergangenen Jahren suchten tausende Gaskunden deshalb den Rechtsstreit mit ihrem Versorger. Auch die Gasag findet sich regelmäßig vor Gerichten wieder.

Unzulässige Preisklauseln in Verträgen, schlecht begründete Preiserhöhungen: In den vergangenen Jahren suchten tausende Gaskunden deshalb den Rechtsstreit mit ihrem Versorger. Auch die Gasag findet sich regelmäßig vor Gerichten wieder. Das derzeit größte Verfahren behandelt eine Klage, die die Verbraucherzentrale Berlin stellvertretend für mehr als 100 Kunden beim Landgericht Berlin eingereicht hat (Az. 9 O 478/09). Die Kunden wollen ihrer Ansicht nach zu viel gezahltes Geld zurück. Der Streitwert beträgt fast 110 000 Euro. Vergangenen Donnerstag hätte es erstmals zur mündlichen Verhandlung kommen sollen, doch auf Antrag der Gasag wurde der Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Verbraucherzentrale bietet ein Info-Paket an, man kann es per Post bestellen oder im Internet unter www.vz-berlin.de abrufen.

Nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg könnten Millionen von Gaskunden in Deutschland Geld zurückverlangen. „Die meisten Versorger haben in ihren Verträgen unwirksame Preiserhöhungsklauseln“, sagt VZ-Geschäftsführer Günter Hörmann. Der Verbraucherschützer schätzt den Betrag, den die Gasanbieter ihren Kunden schulden, auf rund zehn Milliarden Euro. Hörmann beruft sich dabei auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Juli 2010 (AZ.: VIII ZR 246/08). Allerdings würde kaum jemand seinen Anspruch geltend machen, beklagt er. hej/kph

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