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KREDITVERKÄUFE: Gesetzgeber will eingreifen

Die Bundesregierung knöpft sich den umstrittenen Verkauf von Krediten an Finanzinvestoren vor, der oft erheblich zu Lasten der Schuldner geht. Es bestehe „grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, heißt es in einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung knöpft sich den umstrittenen Verkauf von Krediten an Finanzinvestoren vor, der oft erheblich zu Lasten der Schuldner geht. Es bestehe „grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, heißt es in einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf. Entsprechende Vorschläge würden „unverzüglich“ eingebracht. Hintergrund ist, dass Banken milliardenschwere Kredite – vor allem für Immobilien – verkauft haben, um ihre Bilanzen zu sanieren. Die Käufer wollen die billig erworbenen Kreditpakete nicht verwalten, sondern möglichst schnell profitabel verwerten. Verkauft werden auch „nicht notleidende Kredite“, also Darlehen, die regelmäßig und ordnungsgemäß abgezahlt werden. Die Zustimmung der Kreditnehmer wird nicht eingeholt. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es: „Derartige Kreditverkäufe werfen Fragen des Schuldnerschutzes, des Verbraucherschutzes, des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes sowie Fragen nach möglichen gesetzlichen Einschränkungen der Abtretung von Kreditforderungen auf.“ dpa

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