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Absolute Marktmacht. Auch diese Seniorinnen aus Niederbayern kommen im Netz an der Suchmaschine nicht vorbei.

© dpa

Google gegen Verlage und Politik: Der Kampf geht weiter

Ihre Beschwerde gegen Google vor dem Bundeskartellamt verfolgen die deutschen Zeitungsverleger nicht mehr. Dass sie weiter gegen den Suchgiganten kämpfen wollen, bestätigten sie aber jetzt vor einem Bundestagsausschuss.

Google bleibt auf dem Prüfstand. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages am Montagmorgen. "Wir tragen unsere Bedenken nach Brüssel", bekräftigte dort Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Von einem Einlenken der Verlegerverbände VDZ und Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die, wie am Freitag bekannt wurde, eine Beschwerde beim Bundeskartellamt bezüglich eines möglichen Machtmissbrauchs der marktbeherrschenden Suchmaschine nicht weiterverfolgen wollen, könne keine Rede sein: "Warum Google es gut findet, dass wir uns mit unseren Einwänden jetzt direkt an die Europäische Kommission wenden, verstehen wir nicht."

Explizite Unterstützung für ihre Kritik an der Suchmaschine, deren Auswahlkriterien intransparent seien und die googleeigenen Produkte konsequent bevorzuge, erhielten die Verleger von den Vertretern nahezu aller Fraktionen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek bescheinigte Google ein "extrem hohes Machtpotenzial", das der Staat "an keiner anderen Stelle" dulden würde. Andere wie der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann stellten die Frage danach, was genau die von Google-Vertreterin Annette Kroeber-Riel zuvor beschworene Objektivität der Suchkriterien bedeute. "Was ist denn Neutralität?" wollte FDP-Netzexperte Jimmy Schulz wissen. Schulz war es auch, der als erster explizit "mehr Transparenz" von Google betreffend der eigenen Ordnungskriterien einforderte.

Die Googlevertreter reagierten verhalten auf diese Vorstöße: "Wir versuchen, dem Wunsch nach Transparenz zu entsprechen, indem wir die Grundlagen unserer Algorithmen offen legen", so Arnd Haller von der Google Germany GmbH. Dem werde auch mit Diensten wie dem "Google Insights for Search" entsprochen. "Wir wollen nur nicht jedes Detail nach außen geben, um es Suchmaschinenoptimierern zu erschweren, die Suche zu manipulieren. Vorwürfe, Google bevorzuge vor allem die eigenen Produkte, wodurch für alle anderen Anbietern in den Googlerankings nur der "dreckige Rest" bleibe, wie es BDZV-Vertreter Helmut Verdenhalven drastisch ausdrückte, wiesen die Unternehmensvertreter zurück: So ist die Googlesuche laut Annette Kroeber-Riel "unbestechlich", sie werde "nicht durch Bezahlung beeinflusst", Werbung werde klar gekennzeichnet.

Auch die Frage nach der Neutralität sei am Ende zu klein gestellt: "Wir fragen nicht: Ist unsere Suche neutral? Sondern: Was ist das beste Ergebnis für unsere Nutzer?" so Arnd Haller. Wenn ein Ergebnis Googleprodukte wie etwa Googlemaps privilegiere, bedeute das allein, dass Google den eigenen Kartendienst für am geeignetsten halte, seinen Nutzern etwa bei der Suche nach einem Restaurant in einer anderen Staat weiterzuhelfen.

Wie genau der Streit weitergeht, hängt nun aber erst einmal von einer möglichen Entscheidung der EU-Kommission ab. „Nur wenn das Kartellrecht versagen sollte, wäre die Regulierung des Gesetzgebers gefragt“, sagte Christoph Fiedler. Grundlegend wird bei allen Vorstößen gegen Google wohl sein, welcher Sicht man sich auf dessen Rolle im Internet anschließt. Die Googlevertreter selbst zeichneten vor dem Ausschuss das Bild eines Wettbewerbers, der - sei es in Bezug auf das Anzeigengeschäft im Internet, sei es in Bezug auf das Geschäft mit der Suche im allgemeinen - nur einer unter vielen ist. Die Verleger bescheinigten ihm hingegen, ein De-facto-Suchmonopol auf höchst ungute Weise mit eigenen Geschäftsinteressen zu vermengen. Die deutsche Politik scheint geneigt, sich dieser zweiten Sicht der Dinge anzuschließen.

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