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Wirtschaft: Härtere Auflagen für Eon-Fusion geplant

Ministerium kann die Gegner nicht überzeugen / Gericht bleibt bei seinem Verhandlungstermin im Spätherbst

Berlin (fo). Das Bundeswirtschaftsministerium will seine Erlaubnis für die Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas unter leicht verschärften Bedingungen aufrecht erhalten. Kritikern reicht das nicht aus. Sie halten an ihrer juristischen Blockade fest. Der umstrittene Zusammenschluss hängt damit weiter am Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Das hatte auf Antrag mehrerer Konkurrenten den Vollzug der Fusion vorerst gestoppt. Grund waren Verfahrensfehler. Entscheidungen sind nicht vor Jahresende zu erwarten.

Zum Wochenbeginn hatte das Wirtschaftsministerium einen neuen Auflagenkatalog für Eon und Ruhrgas verschickt. Empfänger sind die Beteiligten einer zweiten Anhörung zum Fusionsfall am vergangenen Donnerstag. Staatssekretär Alfred Tacke fordert eine Stellungnahme bis Mittwochabend. Das sei unmöglich, empört sich Christian von Hammerstein, der unter anderem den Kläger Ampere vertritt. In dieser kurzen Zeit könne nicht ernsthaft eine sachlich begründete Beurteilung erwartet werden. Die Fristsetzung, sagte von Hammerstein dem Tagesspiegel, „ist wohl der nächste Verfahrensfehler“.

Im Einzelnen will Tacke jetzt folgende Auflagen ändern: Nicht nur Eon, sondern auch Ruhrgas soll seine Beteiligungen an dem Regionalversorger Bayerngas und an den Stadtwerken Bremen abgeben. Bislang sollte nur Eon aussteigen, was als wenig konsequent kritisiert wurde. Den Beteiligungsfirmen sollen zudem Sonderkündigungsrechte beim Erdgas-Bezug (von Ruhrgas) eingeräumt werden. Geplant ist auch, die Restriktionen beim Ausstieg aus der Leipziger Verbundnetz Gas (VNG) zu kippen, so dass künftig mit einem starken Investor ein echtes Gegengewicht zur Ruhrgas im Osten Deutschlands entstehen könnte. Und: Statt 75 Milliarden Kilowattstunden soll Ruhrgas 200 Millionen Kilowattstunden Gas am Markt versteigern müssen. Damit soll die Macht der Ruhrgas als marktbeherrschender Gasimporteur eingeschränkt werden. Alle anderen Auflagen vom 5. Juli bleiben nach dem Plänen des Ministeriums bestehen. Neben den Verfahrensfragen ist von Hammerstein aber immer noch nicht zufrieden: Die Auflagen „reichen auch ansatzweise nicht aus“, um die Wettbewerbsnachteile durch die Fusion aufzuwiegen. Die Klage vor dem OLG Düsseldorf wird daher aufrecht erhalten.

Mit der erneuten Anhörung und einer geänderten Ministererlaubnis glaubt Staatssekretär Tacke die Verfahrensfehler, die zum Stopp durch das Gericht führen, korrigieren zu können. Das Gericht selbst will sich dazu nicht äußern. Ein Sprecher des OLG wies lediglich auf Anfrage darauf hin, dass in seinem Urteil Anfang August nicht nur die erste Anhörung, sondern noch andere Punkte bemängelt worden seien. Das deutet auf weitere, ungeklärte Fragen hin.

Staatssekretär Tacke macht jedenfalls Druck. Er will noch vor den Wahlen am 22. September seine geänderte Entscheidung bekannt geben. Trotzdem kommt Eon vorerst nicht weiter. Denn der nächste Verhandlungstermin vor dem OLG Düsseldorf soll frühestens Ende November sein. In der Branche wird davon ausgegangen, dass Eon deshalb versucht, sich mit den Klägern außergerichtlich zu einigen. Entsprechende Kontakte wurden inzwischen auch bestätigt. Eon-Chef Ulrich Hartmann sieht sich allerdings nicht unter Zeitdruck: „Drei Jahre sind kein Problem“, meinte er erst vor wenigen Tagen in Berlin.

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