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Fünf vor zwölf: Ende Juli läuft die Frist für die Einkommensteuererklärung ab. Wer das Ganze erstmals elektronisch per Elster machen will oder muss, muss jetzt tätig werden. Die Registrierung kann bis zu 14 Tage dauern.

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Frist läuft ab: Höchste Zeit für die Steuererklärung

Bis zum 31. Juli muss man seine Steuererklärung abgeben. Was passiert, wenn man das nicht schafft? Und welches Steuerprogramm ist gut?

Menschen, die Unangenehmes gern aufschieben, kennen das: Irgendwann muss man doch ran. Das gilt auch für die Steuer. Für die Einkommensteuererklärung haben Steuerzahler in diesem Jahr zwar erstmals mehr Zeit bekommen als früher, doch auch diese verlängerte Frist geht nun zu Ende. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingetroffen sein, sonst drohen Strafen. Wer seine Steuererklärung nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch machen will oder muss, sollte spätestens jetzt in die Gänge kommen. Denn um das Elster-System (Elster steht für Elektronische Steuererklärung) zu nutzen, muss man sich bei der Finanzverwaltung registrieren und die elektronische Authentifikation beantragen. Der Prozess kann bis zu 14 Tage dauern. Ein Trost: In vielen Fällen zahlt sich die Mühe aus. Im vergangenen Jahr hat jeder Berliner im Schnitt 1019 Euro zurückbekommen.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach den Lohnsteuerklassen V oder VI besteuert wird, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Gleiches gilt, wenn Sie sich für die Steuerklasse IV mit Faktor entschieden haben. Auch wenn Sie sich Freibeträge auf der Steuerkarte haben eintragen lassen, sind Sie zur Abrechnung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn bekommen haben oder wenn Sie mehr als 410 Euro an Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Auch Anleger, die noch Erträge versteuern oder auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen müssen, kommen um eine Steuererklärung nicht herum.

Was ist, wenn ich mir das aussuchen kann?

Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann trotzdem eine abgeben. In diesem Fall haben Sie vier Jahre Zeit. Für das Jahr 2018 können Sie die Erklärung bis zum 2. Januar 2023 einreichen.

Wann muss man die Erklärung abgeben?

Früher endete die Frist für die Einkommensteuerpflichtigen am 31. Mai, jetzt ist es der 31. Juli. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beschäftigt, hat bis zum 28. Februar 2020 Zeit.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Zwar haben Sie dieses Jahr mehr Zeit, doch im Gegenzug müssen diejenigen, die trödeln, mit härteren Strafen rechnen. Für jeden zu spät abgegebenen Monat werden 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro fällig. Die Strafe soll im Steuerbescheid automatisch zur Steuerschuld hinzugerechnet werden oder aber, falls man Geld zurück bekommt, vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Von August bis Februar nächsten Jahres liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob Sie einen Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen oder nicht. Eine generelle Gnadenfrist gibt es nicht, betont die Senatsverwaltung für Finanzen. „Macht der Steuerpflichtige jedoch glaubhaft, dass die Verspätung entschuldbar war, darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag im Wege des Ermessens nicht festsetzen“. Das ändert sich aber am 1. März 2020. Dann fällt der Strafzuschlag automatisch an.

Tipp: Falls Sie absehen können, dass Sie die Frist nicht einhalten, bitten Sie das Finanzamt spätestens jetzt um Fristverlängerung.

Die meisten Arbeitnehmer können ihre Steuererklärung noch auf den Papierformularen machen, Selbstständige müssen ihre Erklärung jedoch elektronisch abgeben.

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Elektronisch oder auf Papier?

Die meisten Steuerzahler können sich aussuchen, ob sie ihre Einkommensteuererklärung auf den Papier-Formularen machen oder mit Elster. Unternehmer haben diese Wahl nicht. Die Umsatzsteuer-, die Gewerbesteuererklärungen und die Einnahme-Überschuss-Rechnungen müssen sie elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben, etwa in Form von Honoraren. Auch sie sind verpflichtet, Elster zu nutzen.

Viele Steuerzahler sind aber inzwischen freiwillig auf das neue System umgestiegen, denn es hat einige Vorteile: Wenn man sich für die vorausgefüllte Steuererklärung entscheidet, fließen alle Daten, die die Finanzverwaltung über Sie hat, direkt in das Elster-Formular. Das betrifft etwa die Angaben des Arbeitgebers zu Gehalt und Sozialversicherungsabgaben auf der Lohnsteuerkarte. Wer diesen Service nutzen will, muss sich allerdings für den Datenabruf registrieren lassen. Zweiter Vorteil: Man kann auf Knopfdruck die Daten aus dem Vorjahr in die aktuelle Steuererklärung übernehmen. Zudem macht das System eine Plausibilitätsprüfung, die viele Rückfragen des Fiskus unnötig macht, und überschlägt, ob Sie Geld zurückbekommen oder nicht.

Ob elektronische Steuererklärungen auch schneller bearbeitet werden als handschriftliche, kann die Senatsverwaltung für Finanzen nicht sagen. Nur so viel: Im Schnitt dauert es in Berlin 36 oder 37 Tage.

Wie geht das?

Um Elster zu nutzen, müssen Sie sich im Internet auf www.elster.de registrieren. Sie bekommen einen elektronischen Code und einen Code per Brief, um die Registrierung und Authentifikation abzuschließen. Wer die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen will, muss das zusätzlich beantragen.

Tipp: Macht ein Ehegatte oder Lebenspartner die Steuererklärung für den anderen mit, sollten Sie die Datenübertragung für den Partner gleich mitbeantragen. Die Nutzung von Elster ist kostenlos, die Steuererklärung wird elektronisch und ohne Belege an das Finanzamt geschickt. Verwahren Sie Belege aber auf, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können.

Was taugen Steuerprogramme?

23 Millionen Erklärungen gehen bei den Finanzämtern inzwischen elektronisch ein, davon werden fast 80 Prozent mit Hilfe einer Steuersoftware erstellt – die entweder der Steuerzahler selbst nutzt oder der Steuerberater/der Lohnsteuerhilfeverein. Der Vorteil der Programme: Mit gezielten Fragen und Hintergrundinformationen wollen sie sicherstellen, dass man keine Steuersparchancen ungenutzt lässt. Doch das gelingt nicht hundertprozentig. Die Stiftung Warentest hat kürzlich 14 Programme untersucht und war von keinem Anbieter restlos überzeugt. „Selbst die Testsieger rechnen nicht hundertprozentig richtig“, kritisieren die Verbraucherschützer in ihrem Testbericht, nachzulesen in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“.

Welche Programme sind gut?

Drei Programme schnitten als Testsieger mit der Note „Gut“ ab, alle kommen aus dem Hause Buhl. Das „Wiso-Steuersparbuch 2019“ (Download) und „Wiso Steuerweb“ (Internetbrowser) kosten 34,95 Euro, „Tax 2019“ ist kaum schlechter, aber mit 14,95 Euro deutlich billiger. Allerdings läuft diese Software nur auf Rechnern mit Windows. Aber auch die guten Programme haben Schwächen, warnen die Tester. Einige komplexe Sachverhalte lösten sie nicht hundertprozentig richtig. Bei Standardfällen ist man mit dieser Software dagegen gut bedient – auch wenn man Kinder hat.

Was taugen die Newcomer?

Taxfix, Steuerbot und Wundertax wollen Steuererklärung mit Spaß verbinden. Der Nutzer wird geduzt, in einer Art Whatsapp-Chat wird man durch das Programm geführt. Die Tester waren begeistert von der Handhabung und dem modernen Chat-Format. Das Problem: Bei der Steuerberechnung und den Hilfen schneiden die mit ausreichend bewerteten Programme „katastrophal“ ab „und sind wegen der vielen Rechenfehler nicht zu empfehlen“, so die Stiftung Warentest. Vor allem bei Kindern floppen die Anbieter. „Wundertax und Tafix waren bei Kindern in unserem Test ein Totalausfall“, schreiben die Tester, auch Steuerbot schnitt nicht viel besser ab.

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