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Wirtschaft: Hohe Freiheitsstrafen im Vulkan-Prozess gefordert

Im Vulkan-Prozess vor dem Bremer Landgericht hat die Anklage Freiheitsstrafen gegen frühere Vorstandsmitglieder des einst größten deutschen Schiffbaukonzerns gefordert. Die Staatsanwälte beantragten am Montag wegen gemeinschaftlich begangener Untreue für Ex-Vorstandschef Friedrich Hennemann vier Jahre Haft.

Im Vulkan-Prozess vor dem Bremer Landgericht hat die Anklage Freiheitsstrafen gegen frühere Vorstandsmitglieder des einst größten deutschen Schiffbaukonzerns gefordert. Die Staatsanwälte beantragten am Montag wegen gemeinschaftlich begangener Untreue für Ex-Vorstandschef Friedrich Hennemann vier Jahre Haft. Für Günter Smidt forderten sie drei Jahre und sechs Monate sowie für Johannes Schnüttgen drei Jahre. Die Manager sollen 854 Millionen Mark Fördergelder für die MTW-Werft in Wismar und die Volkswerft Stralsund veruntreut und zweckentfremdet eingesetzt haben. Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer schwächte die Anklage ihre Forderungen zum Strafmaß leicht ab: Im September 2000 hatte sie für Hennemann viereinhalb Jahre sowie für seine Vorstandskollegen vier und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche plädiert. Das Gericht hatte die Beweisaufnahme wieder aufgenommen.

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