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Immobilien: Der Staat läßt sich die Sparer etwas kosten

Ab 1999 gelten für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen neue Förderungen.Der Staat ebnet noch mehr Sparern den Zugang zu seinen Fördertöpfen: Die Einkommensgrenzen sind höher, und so sollen zwei Drittel aller Arbeitnehmer in den Genuß staatlicher Zuschüsse kommen.

Ab 1999 gelten für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen neue Förderungen.Der Staat ebnet noch mehr Sparern den Zugang zu seinen Fördertöpfen: Die Einkommensgrenzen sind höher, und so sollen zwei Drittel aller Arbeitnehmer in den Genuß staatlicher Zuschüsse kommen.Der Gesetzgeber erhöhte die Einkommensgrenzen auf 35 000 DM (Alleinstehende) sowie 70 000 DM (Ehepaar).Das ließ auch die Fondsbranche aufhorchen.Sie bietet eine Reihe neuer Produkte feil.

Beim Kundenfang verweisen die Fondsanbieter zunächst auf Bausparprämie und Wohnungsbauprämie; sie betragen unverändert 10 Prozent auf die eingezahlte Summe, auf maximal 936 DM (Bausparen) respektive maximal 1000 DM (Wohnbauprämie).In den Genuß der Wohnungsbauprämie kommen Alleinstehende mit nicht mehr als 50 000 DM zu versteuerndes Einkommen; Ehepaare: 100 000 DM.Im Unterschied zu den vermögenswirksamen Leistungen steht die Wohnungsbauprämie auch Selbständigen zu.

Neben diesen zwei Modellen fördert der Bund mit 20 Prozent (Neue Länder: 25 Prozent) ein Aktiensparmodell, in das Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen vermögenswirksame Leistungen von maximal 800 DM im Jahr einbringen können.Dieses Geld kann in Fonds angelegt werden, sofern die Gesellschaft mindestens 50 Prozent in Aktien und stille Unternehmensbeteiligungen investiert.Ab 1.Januar werden die Einkommensgrenzen zur Gewährung von Zulagen zu diesem "Fondssparen" auf 35 000 DM für Alleinstehende und 70 000 DM für Verheiratete angehoben.Wer nicht mehr zu versteuern hat, den belohnt der Staat mit seiner Zulage von 20 Prozent auf diese inner- und außerbetriebliche Beteiligungen.

Auf alle drei Säulen baut nun ein gemeinsames Produkt von Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und Frankfurter Union-Investment-Gesellschaft auf: das "Drei-Prämien-Paket" (3P).Die in Beteiligungswerte fließenden Spargelder (maximal 800 DM) legt die Investgesellschaft in europäische Aktien an und gründete dazu den "UniEuroAktien"-Fonds.Der Anleger zahlt einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent und eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,8 Prozent auf seinen Anlagebetrag.Auf diese Summe legt der Staat 20 Prozent drauf.Hinzu kommt die Zulage von 10 Prozent auf die "Rücklagen" für den Bausparvertrag: auf jährlich maximal 936 DM.Einen weiteren Zuschlag von zehn Prozent bekommt der Sparer als Wohnungsbauprämie, wenn er ferner (maximal) 1000 DM einer Bausparkasse überweist.

Dies alles zusammengerechnet ergibt bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Anlagesumme von maximal 2736 DM im Jahr (936 DM Bausparvertrag plus 800 DM Investmentfonds plus 1000 DM Bausparvertrag).Auf diese Sparsumme legt der Staat eine Prämie im Gesamtwert von 353,60 DM in den alten Ländern (AL) und 393,60 DM in den neuen Ländern (NL) drauf.Verheiratete Doppelverdiener kassieren maximal 707,20 DM (NL) respektive 787,20 DM (AL) vom Staat.Ein verheiratetes Paar, von dem nur ein Partner abhängig beschäftigt ist, erhält einen Förderbetrag von maximal 453,60 DM (NL: 493,60 DM).

CORNELIA HEER

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