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Ein neues Stockwerk aus Holz - wie hier bei der Märkischen Scholle in Lichterfelde-Süd - ist schnell gebaut und verbessert bei einer Sanierung die Rendite.

© Promo/Märkische Scholle

Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen: Leichterer Lückenschluss im "Urbanen Gebiet"

Ministerin Barbara Hendricks will das Baurecht reformieren. In der Stadt sollen Wohnen und Arbeiten wieder näher zusammenrücken. Gleichzeitig könnte der Lärmschutz aufgeweicht werden.

Mit einer Reform des Baurechts will die Bundesregierung das Schließen von Baulücken erleichtern und so schneller Wohnraum schaffen. Das kündigte Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) diesen Donnerstag bei der Konferenz zum „Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen“ in Berlin an. Dafür soll der neue Baurechtstyp „Urbanes Gebiet“ geschaffen werden und neben die Kategorien „Gewerbegebiet“, „Wohngebiet“ und „Mischgebiet“ treten.

Die Idee ist, durch eine „weichere“ Auslegung der „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ einen Lückenschluss an verkehrsreichen Straße zu ermöglichen, sagte Hendricks. Denn es sei ja eigentlich nicht nachvollziehbar, dass an solchen Straßen zwar Menschen wohnen, aber kein neues Haus gebaut werden dürfe, das sogar noch besser gegen Lärm isoliert sein könne.

„Bei einer schwächeren Auslegung von Lärmschutzanforderungen wäre ich grundsätzlich vorsichtig“, sagte dazu Arne Fellermann, Verkehrsexperte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, auf Nachfrage: „Wir treten immer dafür ein, Lärm ernst zu nehmen, weil er gesundheitsschädlich ist.“ Fellermann warnte vor einer Verwässerung von Standards, „die wir zu Recht haben“.

Auch die Abstandsgebote im Baurecht würden laut Hendricks’ Vorschlag in einem urbanen Gebiet auf den Prüfstand kommen. Sie schreiben einen Mindestabstand zwischen Gebäuden vor, der ursprünglich gegen die Ausbreitung von Bränden erlassen wurde. Heute dient er eher dem Schutz vor Verschattung und dem Sichtschutz. Urbanität im Sinne des neuen Vorschlags hieße, „näher zusammenzurücken“, sagte die Ministerin.

Aufstocken schafft Wohnraum ohne Grundstückskosten

Erleichtert wäre in einem urbanen Gebiet auch das Aufstocken von Gebäuden, nannte Hendricks als drittes Beispiel: „Das ist heute in Holzständerbauweise schnell und kostengünstig möglich.“ Für Investoren habe diese Form des Bauens den Vorteil, dass sie kein neues Grundstück kaufen und keine Grunderwerbssteuer bezahlen müssen.

Hendricks hat hier die typischen Wohnsiedlungen aus den 60-er Jahren im Blick. Drei Zimmer auf 65 Quadratmetern waren damals für eine Familie ein gängiger Zuschnitt. Inzwischen würden hier oft noch die nun alt gewordenen Erstbewohner leben, sagte die Ministerin. Mit einer Aufstockung könne man im Dachgeschoss größere Wohnungen für die Ansprüche von heute schaffen.

Verbunden damit sei dann die Notwendigkeit eines Aufzugs. „Das hat sich nie geändert, dass man – Erdgeschoss plus drei Geschosse gerechnet – nach dem vierten Geschoss einen Aufzug braucht“, sagte Hendricks. Mit einem Dachgeschoss könne man so zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und auch etwas für die Altbewohner tun.

Voraussetzung wäre aber, „dass bestimmte Aufzüge als genehmigt vorausgesetzt werden“, sagt Hendricks. Damit würden diese dann auch billiger. Die Bemerkung bezieht sich auf die förderale Vielfalt von 16 Landesbauordnungen mit ihren verschiedenen Bestimmungen. Hendricks schwebt stattdessen vor, „nach vergleichbaren Vorschriften günstiger zu bauen, ohne dass es schlecht wird.“

Insgesamt solle das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten in einem urbanen Gebiet eine „Stadt der kurzen Wege“ möglich machen.

Hendricks sprach beim Kongress noch einmal von der Notwendigkeit, 350.000 neue Wohnungen in Deutschland zu bauen. „275.000 davon hätten wir auf jeden Fall gebraucht“, sagte sie – also auch ohne die Flüchtlingskrise. Die Ministerin rechnet damit, dass etwa 100.000 Wohnungen als Eigenheime oder Eigentumswohnungen gebaut werden. „Wenn alles gut geht, werden wir 80 000 Sozialwohnungen errichten können“, addierte sie. Blieben 170.000 Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Diesen frei finanzierten Geschosswohnungsbau will die Bundesregierung mit einer Sonderabschreibung drei Jahre lang fördern. Damit könnten Bauherren 35 Prozent der Baukosten bis zu einer Grenze von 2000 Euro pro Quadratmeter steuerlich absetzen.

"Ein Geschenk für die Immobilienwirtschaft"

Hendricks verteidigte den Gesetzesentwurf insofern, als sie bei der Frage nach möglichen Mitnahmeeffekten entspannt blieb: „Das liegt im Wesen solcher Regelungen.“ Kritiker wie die steuerpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus, hatten beanstandet, dass die Förderung nicht an eine Mietobergrenze gebunden ist. „So, wie die Sonderabschreibung für den Wohnungsbau jetzt in den Bundesrat kommt, ist sie ein Geschenk für die Immobilienwirtschaft“, schreibt Paus in einem Gastkommentar für den Tagesspiegel.

Demgegenüber machte Hendricks darauf aufmerksam, dass es die Förderung nur für bestimmte Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gebe, um einen „Push in den Wohnungsbau zu bringen“.

Die Ministerin will sich nun bei den Beratungen für den Bundeshaushalt 2017 dafür einsetzen, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau noch einmal verdoppelt werden. Sie waren zuletzt von 500 Millionen Euro auf eine Milliarde erhöht worden. Nun also sollen es zwei Milliarden werden. 300 Millionen Euro zusätzlich sollen in das Programm „Soziale Stadt“ fließen.

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