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Das war einmal – die GEZ treibt Gebühren ein. Da künftig keine hastig versteckten Radios mehr aufgespürt werden müssen, sondern jeder Haushalt zahlt, sollen die Fahnder vorerst nicht mehr ausrücken.

© V. Schulz/Keystone

Schon gezahlt?: Durchforstet werden nur noch Daten

Seit 1. Januar gibt es den neuen Rundfunkbeitrag. Was sich für WGs und Vermieter ändert – und was Schwarzseher erwartet.

„Einfach. Für alle“ lautet der Slogan des neuen Rundfunkbeitrags, der am 1. Januar 2013 die alte „GEZ-Gebühr“ abgelöst hat. Jetzt wird nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt abgerechnet. Von Ausnahmen abgesehen, zahlen also alle. Eigentlich ganz einfach. Trotzdem ergeben sich für Verbraucher viele praktische Fragen – einige beantworten wir:

Ich habe bisher keine Gebühren beziehungsweise nur eine ermäßigte Gebühr gezahlt. Muss ich mich jetzt melden?

Nein. Wer früher zum Beispiel nur 5,76 Euro für ein Radio oder 12,22 Euro für einen Fernseher gezahlt hat, ist bereits registriert und wird seit Januar automatisch mit dem neuen Beitrag in Höhe von 17,98 Euro zur Kasse gebeten. Wer noch nicht angemeldet ist – entweder, weil er keine Rundfunkgeräte besitzt oder weil er bisher schwarz gesehen hat – wird spätestens Anfang März aufgespürt: Zum Stichtag 3.3. findet ein erster großer Datenabgleich mit den deutschen Meldeämtern statt. Die Behörden übermitteln der GEZ – die jetzt Beitragsservice heißt – Namen, Titel, Familienstand, Geburtsdatum und Adressen aller volljährigen Bürger. Wer sich noch nicht angemeldet hat, bekommt Post mit dem dezenten Hinweis, dies nachzuholen.

Wie viele Neu-Zahler sich bisher freiwillig an den Beitragsservice gewandt haben, weiß man nicht. „Dazu haben wir noch keine aussagefähigen Zahlen“, sagt Justus Demmer, Sprecher des RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg).

Ich bin seit langem Schwarzseher. Muss ich befürchten, jetzt für all die Jahre nachzahlen zu müssen?

Schwarzseher können aufatmen. Für die Zeit vor dem 1. Januar 2013 werden sie nicht rückwirkend zur Kasse gebeten. Das versicherte der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR) Hermann Eichler gegenüber der Nachrichtenagentur dapd. Bei dem geplanten Datenabgleich werde man bei neuen Forderungen nur bis zum Jahresanfang zurückgehen. Denn rückwirkend sei es fast unmöglich nachzuweisen, wer beitragspflichtig gewesen wäre – wer also welche und wie viele Empfangsgeräte hatte.

In Zukunft soll die Zahlungsmoral aber streng überwacht werden. Säumige Schuldner müssen mit Mahnungen und Mahnbescheiden rechnen. Auch die Klagen, die gegen den Rundfunkbeitrag anhängig sind, sollten Verbraucher nicht dazu ermutigen, ihre Zahlungen bis zum Ausgang der Gerichtsverfahren zurückzuhalten. „Wir raten davon ab“, sagte Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin Anfang Februar gegenüber dem Tagesspiegel.

In unserer Wohngemeinschaft hat jeder seinen eigenen Fernseher und dafür auch gezahlt. Kommen wir jetzt besser weg?

Eine Wohnung, ein Beitrag – dieser neue Grundsatz kann auch Vorteile bringen, etwa für WG-Bewohner oder unverheiratete Paare, die bisher pro Gerät zahlten. In Zukunft müssen sie sich lediglich einigen, wer für ihren Haushalt der Gebührenschuldner sein soll und dies dem Beitragsservice mitteilen. Das Gleiche gilt für Familien mit erwachsenen Kindern, die ein eigenes Einkommen haben.

Bis auf einen volljährigen Bewohner sollten also alle anderen aktiv werden und sich abmelden, um keine doppelten Beiträge zu zahlen. Wer noch nichts unternommen hat und unnötigerweise weiterzahlt, kann sein Geld noch bis Ende 2014 zurückfordern, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2013.

Wichtig für Studenten: Wer Bafög bekommt, ist von der Beitragszahlung auf Antrag befreit, ebenso seine in der Wohnung lebenden Ehe- und eingetragenen Lebenspartner. „Volljährige Mitbewohner, die nicht diesem Kreis angehören und nicht selbst aus sozialen oder anderen Gründen befreit sind, zahlen aber für die WG“, erklärt Justus Demmer.

Wird es weiter Gebührenfahnder geben?

Mit der Einführung des „Haushaltsprinzips“ sind Gebührenfahnder und Haustürkontrollen laut SWR-Justiziar Eichler überflüssig geworden. „Wir machen im Moment und in den nächsten zwei Jahren keinen Gebrauch von den Kontrollmöglichkeiten“, sagt auch Demmer.

Noch Mitte Januar hatte das Internetmagazin golem.de unter Berufung auf den Blog „Digitale Linke“ berichtet, es werde auch weiter Fahnder geben. Das gehe aus der „Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hervor. Darin ist von Personen die Rede, die „mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt“ werden können. Das Dementi der Öffentlich-Rechtlichen folgte prompt: Eine solche Ermächtigung sei das eine, so Eichler, ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht werde, das andere. „Die Rundfunkanstalten werden auf Kontrollen an der Wohnungstür verzichten.“

Fest steht: Schon allein durch den Datenabgleich mit den Meldebehörden hofft man, rund 849 000 Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen. Das geht aus Angaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor.

Ich bin nicht unter meiner Adresse gemeldet. Kann ich als Schwarzseher aufgespürt werden?

Unter Umständen schon – über eine Befragung des Vermieters. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht in Paragraf 9 vor, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liegt, ob sie bei Vermietern oder Eigentümern einer Immobilie Auskünfte zu den Mietern verlangen. In einem „Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitrag“ unter rundfunkbeitrag.de heißt es allerdings, die Anstalten würden von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Man setze darauf „dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen“.

Ich vermiete mehrere Wohnungen. Muss auch bei Leerstand gezahlt werden? Und hafte ich für die Beiträge säumiger Mieter?

Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss gezahlt werden, sogar für Ferienapartments. Beitragsfrei sind aber Wohnungen, für die kein Mietvertrag besteht, und für die auch keine Person gemeldet ist. Dabei ist es egal, ob die Räume möbliert oder leer sind. Die Sorge, für den Haushalt eines Mieters haften zu müssen, kann Justus Demmer zerstreuen: „Beitragspflichtig ist, wer in der Wohnung wohnt. Wenn ein Mieter nicht zahlt, bleibt er in der Haftung, der Vermieter hat damit nichts zu tun.“

Wo bekomme ich Formulare?

An-, ab- oder ummelden kann man sich online unter rundfunkbeitrag.de. Die Alternative ist ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln. Wichtig sind die eigene Teilnehmernummer und die Nummer desjenigen, der für die Wohnung künftig zahlen soll.

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