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"Verboten günstig" - so warb Flexstrom über dem Eingang des Firmensitzes in Berlin.

© dpa

Insolvenzverwalter: „Bei Flexstrom bekommt man Geld zurück“

Christoph Schulte-Kaubrügger ist Insolvenzverwalter beim Berliner Energiediscounter Flexstrom – nach der Zahl der Gläubiger das bislang größte Insolvenzverfahren Deutschlands.

Herr Schulte-Kaubrügger, wie viele Gläubiger haben sich inzwischen im Insolvenzverfahren um Flexstrom gemeldet?

In der gesamten Flexstrom-Gruppe, also bei Flexstrom, Flexgas, Löwenzahn und Optimalgrün, geht es um 835 000 Gläubiger. Die Frist, um Forderungen anzumelden, ist Ende letzten Jahres abgelaufen.

Kann jetzt keiner mehr kommen?

Doch. Die Frist ist keine Ausschlussfrist. Es können auch jetzt noch Gläubiger Forderungen anmelden, aber die müssen dann die Kosten der Prüfung tragen.

Flexstrom ist eines der größten Insolvenzverfahren in der Geschichte Deutschlands. Um welche Summen geht es?

Bislang sind Forderungen in Höhe von 511 Millionen Euro angemeldet worden.

Wer sind die Gläubiger? Die Strom- und Gaskunden, die ihre Energie per Vorkasse gezahlt hatten?

Ja, das ist der Großteil. Menschen, die bereits vorab für Energie gezahlt haben, dann aber nicht mehr beliefert wurden. Die wollen ihr Guthaben zurück. Aber unter den Gläubigern sind auch Stadtwerke, Netzbetreiber oder Stromlieferanten.

Christoph Schulte-Kaubrügger ist Insolvenzverwalter beim Berliner Energiediscounter Flexstrom.
Christoph Schulte-Kaubrügger ist Insolvenzverwalter beim Berliner Energiediscounter Flexstrom.

© promo

Können sich die Gläubiger Hoffnung machen, etwas von ihrem Geld wieder zu sehen?

Ja, davon gehe ich aus. Es wird eine Quote geben. Aber wie hoch die sein wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Eine Einschätzung werden wir am Ende dieses Jahres haben, aber so lange werden wir noch brauchen.

Wann können die Gläubiger mit ersten Zahlungen rechnen?

Eine Ausschüttung wird es 2014 noch nicht geben, vielleicht im nächsten Jahr, möglicherweise aber auch erst 2016. Das hängt nicht zuletzt davon ab, wie hoch die Verteilmasse letztlich sein wird.

Woraus besteht die?

Aus Forderungen gegenüber Kunden, die Strom oder Gas bekommen, aber noch nicht bezahlt haben, Anfechtungsansprüchen und Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsleitung.

Meinen Sie damit die Brüder Mundt? Wie viel Schadenersatz wollen Sie von ihnen?

Das kann man jetzt noch nicht sagen. Die Ermittlungen dauern noch an.

Was ist mit Kunden, die noch ein Guthaben bei Flexstrom haben, aber bei Flexgas Nachzahlungen leisten müssen? Können die ihre Forderungen verrechnen?

Nein, das geht nicht. Jede Gesellschaft wird gesondert betrachtet. Aber solche Fälle sind selten.

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