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Teuerer Spaß. 2010 wurden rund 500 000 Abmahnungen versandt, schätzen Verbraucherschützer.

© picture-alliance/ dpa

Internet-Downloads: Abmahnkosten: Ein Herz für Kinder

Verbraucherschützer wollen Abmahnkosten für Internet-Downloads senken. Viele Jugendliche sind betroffen. Allein 2010 hatten spezialisierte Anwälte rund 500.000 Abmahnungen versandt und insgesamt 400 Millionen Euro in Rechnung gestellt.

Berlin - Das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Computerspielen aus dem Internet kann teuer werden. Anwälte haben aus dem kostenpflichtigen Abmahnen der oft minderjährigen Täter ein Massengeschäft gemacht. Häufig müssen Eltern mehrere tausend Euro für unerlaubte Downloads eines Kindes zahlen. Jetzt sagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) den „unverhältnismäßig hohen zivilrechtlichen Forderungen“ den Kampf an – und will das Thema vor die „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags bringen.

Allein 2010 hätten spezialisierte Anwälte rund 500.000 Abmahnungen versandt und insgesamt 400 Millionen Euro in Rechnung gestellt, schätzt die Telekommunikationsreferentin des VZBV, Lina Ehrig. Dabei sieht eine 2008 eingeführte Bagatellklausel im Urheberrechtsgesetz vor, dass die Kosten „in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“ beim ersten Mal höchstens 100 Euro betragen sollen. Diese Regelung „läuft aber ins Leere“, kritisiert Ehrig. Ein Grund liege darin, dass der häufigste Anlass für Abmahnungen – die Benutzung von Online-Tauschbörsen – nicht explizit im Gesetz stehe.

Gerichte sähen stets einen erheblichen Verstoß oder einen komplizierten Fall, sagt der Jurist und Internetexperte Till Kreutzer vom „Büro für informationsrechtliche Expertise“. Eine Kostenbremse sei aber auch durch die „Deckelung“ des juristischen Streitwerts auf 50.000 Euro denkbar. Dann dürfe die Anwaltsgebühr höchstens rund 890 Euro betragen. Wer mehrere Dateien tausche, müsse aber selbst dann noch damit rechnen, dass sich Forderungen verschiedener Rechteinhaber zu höheren Summen addieren. Als besonders riskant gelten Zusammenstellungen wie die „Top 100“ der Musikcharts, bei denen alle Songs in einer Datei stecken.

Die jüngsten Novellen des Urheberrechtsgesetzes seien „zulasten der Verbraucher gegangen“, sagt VZBV-Wirtschaftsexpertin Cornelia Tausch. Im Auftrag des Verbands hat Kreutzer die Studie „Verbraucherschutz im Internet“ erstellt, in der es auch um das Recht auf „Privatkopien“ geht. Obwohl diese zu Sicherungszwecken erlaubt seien, stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Anbieter das Gegenteil, sagt der Experte. Unlogisch sei auch, dass man physische Datenträger wie CDs weiterverkaufen dürfe, online erworbene Musik oder Filme aber nicht.

Die Studie ist online verfügbar unter www.vzbv.de.

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