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Wirtschaft: Kampf um Patente

Lässt sich Software schützen? Am Mittwoch entscheidet das EU-Parlament über eine umstrittene Richtlinie

Brüssel/Berlin - Nach monatelangem Schlagabtausch von Lobbyisten zeichnet sich für Mittwoch eine Kampfabstimmung des Europaparlaments über die Patentierbarkeit von Software ab. Die Fraktion der Konservativen will die Vorlage des Rechtsausschusses für die zweite Lesung unterstützen, was nach Ansicht von Kritikern vor allem großen Software-Unternehmen wie Microsoft oder Siemens nützen und dem Mittelstand schaden würde. Sozialisten und Grüne wollen an der Haltung des Parlaments der ersten Lesung festhalten, die der Patentierbarkeit enge Grenzen setzt.

Nach dem Europäischen Patentübereinkommen ist die Erteilung von Patenten für Software in Europa bisher nicht erlaubt. Einen Rechtsschutz genießen die Autoren von Software aber über das Urheberrecht. Während der Schutz des Urheberrechts verhältnismäßig einfach erlangt werden kann, sind Anträge auf Patente und die Durchsetzung eines erteilten Patentschutzes komplex und mit bis zu 50 000 Euro auch wesentlich teurer.

„Das reine Softwarepatent halten auch wir für nicht richtig“, sagt Michael Ziesemer, Vorstandsmitglied des Schweizer Messgeräteherstellers Endress + Hauser, engagiertes Mitglied des Zentralverbands Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) und ein erklärter Freund der „Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“.

In dem Entwurf der Europäischen Kommission heißt es denn auch, ein Computerprogramm als solches könne keine patentierbare Erfindung darstellen. Patente auf Maschinen, die programmiert werden, um technische Funktionen auszuführen, sollten aber erteilt werden können. Was eine solche Erfindung von reiner Software unterscheide, zeige etwa ein Druckmessgerät seines Hauses, in dem ein kleiner Computer und ganz viel Software steckt, sagt Ziesemer. Auf 22,4 Millionen Euro belaufen sich die Entwicklungskosten, diese Investition will man absichern. „Da hängen Arbeitsplätze dran, und dafür brauchen wir Schutz.“ Dabei behaupten Ziesemer und seine Mitstreiter, dass die neue Richtlinie nichts am Status Quo ändere. Denn schon jetzt kann man solche Produkte beim Europäischen Patentamt in München absichern. Im Fall des Druckmessgeräts gibt es bereits 24 Patente.

Warum also dann überhaupt eine Richtlinie? „Wir wollen diese bewährte Situation festschreiben. Die Rechtsprechung ist in vielen Ländern auseinander gelaufen,“ sagte Ziesemer. Und die Kommission bekräftigt, sie wolle eine einheitliche Patentvergabe in der EU. Auch Rolf Meyer, Geschäftsführer des Kopfhörer- und Mikrophonherstellers Sennheiser sagt, Software spiele in den Produkten seines Hauses eine immer größere Rolle. „In fünf Jahren werden 50 bis 60 Prozent unserer Produkte softwaregetrieben sein. Das ist ein Jahresumsatz von 100 Millionen Euro. Es geht um 500 Arbeitsplätze. In dem Moment, wo das jeder nachmachen kann, verliere ich den Umsatz.“

Nachprüfen lässt sich die Rechnung nicht. Ohnehin fällt es selbst Juristen schwer, die Begriffe abzugrenzen. Als Kriterium wird die „Technizität“ genannt: Die Software ist mit einer technischen Anwendung verbunden, Schaltkreise werden durch Software ersetzt. Zweites Kriterium ist die „Erfindungshöhe“, die so genannte Trivialpatente nicht besitzen.

Die Open-Source-Bewegung, die keinen Schutz für Software-Patente will, hält diese Unterscheidungen für Unsinn. Das Europäische Patentamt habe bereits 30 000 reine Software-Patente erteilt, für die es ja eigentlich keinen Patentschutz geben soll, wird behauptet (und vom Patentamt bestritten). „Softwarepatente würden kleine und mittlere Softwareunternehmen in den Bankrott treiben,“ meint die grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger. Im Unterschied zu den großen Konzernen können sich nämlich „die kleinen Unternehmen bei Streitfällen keine teuren Patentanwälte leisten“, sagt ihr Fraktionskollege Daniel Cohn-Bendit.

Doch Patente lassen sich auch verkaufen oder zu Umsatz machen. Meyer verweist auf das Beispiel des schon vor Jahrzehnten patentierten Sennheiser-Kopfhörers HD 414. Als Sony den Walkman vorstellte, gab es einen offenen Kopfhörer dazu, der ein Sennheiser-Patent nutzte. „Erst der kleine, leichte Kopfhörer hat den Walkman zum weltweiten Erfolg gemacht“, sagt Meyer. „Sony hat fleißig Lizenzgebühren gezahlt.“

Die 25 Regierungen der EU hatten sich schon vor Monaten auf den Richtlinienvorschlag verständigt. Auch die Bundesregierung hat im EU-Ministerrat der vorliegenden Fassung zugestimmt. Dennoch geht der Streit bis zuletzt weiter. Beide Seiten betonen, gegen reine Software-Patente zu sein und keine Verhältnisse wie in den USA zu wollen, wo Branchenriesen wie Microsoft ihre Monopolstellung mit Patenten ausbauen.

Die Grünen werden in Straßburg 21 Änderungsanträge einbringen. In einer „Allianz gegen Softwarepatente“ wollen sie nicht nur die Stimmen der Sozialdemokraten und der Linken gewinnen, sondern auch eines Teils der Liberalen und Christdemokraten.

Die Unterstützer der Richtlinie geben sich trotzdem optimistisch. „Die Parlamentarier haben kapiert, dass diese Richtlinie nicht den Kampf zwischen der Open-Source-Bewegung und Microsoft betrifft. Ich glaube, sie können zustimmen“, hofft Meyer.

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