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GARANTIE: Kaputt - wer zahlt?

Wer ein Gerät kauft, sollte sichergehen, dass der Hersteller eine Garantie anbietet. Denn nur die Gewährleistung ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt.

Wer ein Gerät kauft, sollte sichergehen, dass der Hersteller eine Garantie anbietet. Denn nur die Gewährleistung ist gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Defekt auf, geht der zu Lasten des Händlers. Kann er allerdings beweisen, dass die Espressomaschine beim Kauf in einwandfreiem Zustand war, muss er nicht haften. Ist das halbe Jahr vorbei, steht der Kunde in der Beweispflicht. Die Garantie hingegen ist freiwillig und läuft parallel zur Gewährleistung. Viele Hersteller knüpfen sie an Bedingungen, etwa an die Zahl der Brühungen. Bei einer gewerblichen Nutzung ist die Garantie oft zeitlich begrenzt oder ganz ausgeschlossen.liw

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