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Finanztipp: PC und Büromöbel richtig von der Steuer absetzen

Wer einen Computer oder Büromöbel als Werbungskosten bei der Steuer ansetzen will, muss die Ausgaben mitunter auf mehrere Jahre strecken.

„Die Grenze liegt bei 410 Euro pro so genanntem Wirtschaftsgut“, sagt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf. Bis zu dieser Summe gelten beruflich notwendige Anschaffungen als „geringwertige Wirtschaftsgüter“. „Wenn der Preis für die Anschaffung darüber liegt, werden die Ausgaben über mehrere Steuerjahre hinweg abgeschrieben.“ Die Zeiträume, die der durchschnittlichen Nutzungsdauer entsprechen sollen, hat der Gesetzgeber geregelt: Für einen PC sind in der amtlichen Abschreibungstabelle zum Beispiel drei Jahre, für ein Auto sechs Jahre vorgesehen, erläutert Liebern. Für Schreibtisch, Regale und ähnliche Büroeinrichtungsgegenstände seien es bis zu 13 Jahre.

Allerdings müsse dabei monatsgenau abgeschrieben werden. Die drei Jahre Nutzungsdauer für einen Computer entsprechen 36 Monaten – „und wenn Sie einen Computer erst im November kaufen, können Sie für das erste Abschreibungsjahr nur noch anteilige Kosten von zwei Monaten geltend machen“, so Liebern. Die Abschreibung werde dann trotz einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von drei Jahren – je nach Preis des Geräts – möglicherweise für vier Steuererklärungen relevant.dpa

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