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Rechts-Frage: Kassenbeiträge auch rückwirkend?

Susanne Meunier von "Finanztest" (Stiftung Warentest) antwortet.

2006 wurde mir eine Direktversicherung ausbezahlt. Jetzt, drei Jahre später, teilt mir meine Krankenkasse mit, dass Krankenkassenbeiträge rückwirkend und fortlaufend bis zum Jahr 2016 fällig werden. Ich verstehe nicht, woraus sich eine Beitragspflicht ableitet. Während des Ansparzeitraums habe ich die Versicherung aus Einkünften, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lagen, bedient.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen seit 2004 auf ausgezahlte Direktversicherungen Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Sparbeiträge für diese Versicherung während Ihrer Berufstätigkeit nicht nur über Ihre Firma, sondern teilweise auch privat gezahlt haben. Und es spielt auch keine Rolle, ob Sie diese Beiträge aus Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlten oder ob Sie weniger verdienten. Mehrere Musterklagen bis vor das Bundesverfassungsgericht dagegen sind gescheitert. Allein für die Behandlung der privat gezahlten Beitragsanteile gibt es noch eine kleine Hoffnung für eine bessere Regelung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Punkt steht noch aus.

Zur Berechnung des Beitragsanteils für die Direktversicherung hat Ihre Kasse den Gesamtbetrag der Auszahlung fiktiv in 120 Einzelsummen zerlegt. Sie müssen auf jede Einzelsumme über 120 Monate lang den errechneten Monatsbeitrag aufbringen, auch rückwirkend.

Warum Ihre Kasse erst jetzt auf Sie zukommt, obwohl die Auszahlung schon 2006 erfolgte, weiß ich nicht. Sie sollten vielleicht über eine kundenfreundliche Art der Nachzahlung verhandeln, denn verschuldet hat die verspätete Beitragsaufforderung ja Ihre Kasse und nicht Sie.

Insgesamt zahlen gesetzlich Krankenversicherte in diesem Jahr auf maximal 3675 Euro beitragspflichtiges Einkommen im Monat Beiträge. So hoch liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2009. Der Beitragssatz aller Kassen beläuft sich aktuell auf 14,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen plus 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung (für Kinderlose 2,2 Prozent). Sie müssen also maximal 619,24 Euro im Monat für beide Sozialversicherungen zusammen aufbringen, als Kinderloser 628,43 Euro, wenn Ihr monatliches Einkommen einschließlich der errechneten Einzelsumme aus der Direktversicherung 3675 Euro oder mehr erreicht.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten war eine Einmalzahlung für Sie günstig. Sie haben dieses Geld nämlich steuerfrei erhalten, weil Sie schon in der Ansparphase Steuern auf ihre Sparbeiträge gezahlt haben. Bei einer Auszahlung in Rentenform hätten Sie allerdings auch nur auf einen kleinen Teil der Rente, den sogenannten Ertragsanteil, Steuern zu zahlen. Seine Höhe hängt immer vom Alter des Steuerpflichtigen bei Rentenbeginn ab. Mit 60 Jahren beliefe sich dieser Anteil beispielsweise auf 22 Prozent, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren auf 18 Prozent.

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