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Wirtschaft: Kein Versuch mit ermäßigter Mehrwertsteuer

In Deutschland wird es keinen Versuch mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerleistungen oder andere arbeitsintensive Dienstleistungen geben, um auf diese Weise die Nachfrage anzuregen und der Schwarzarbeit zu begegnen. Das geht laut "Hannoverscher Allgemeiner Zeitung" aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums an den Bundestag hervor.

In Deutschland wird es keinen Versuch mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Handwerkerleistungen oder andere arbeitsintensive Dienstleistungen geben, um auf diese Weise die Nachfrage anzuregen und der Schwarzarbeit zu begegnen. Das geht laut "Hannoverscher Allgemeiner Zeitung" aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums an den Bundestag hervor. Danach kündigt die Bundesregierung an, einer europäischen Richtlinie zuzustimmen, die den Mitgliedsländern die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive Dienstleistungen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Gleichzeitig "wird auf eine nationale Umsetzung des Modellversuchs verzichtet werden." In Deutschland liegt der allgemeine Mehrwertsteuersatz, dem auch Dienstleistungen unterworfen sind, bei 16 Prozent. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt sieben Prozent.

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