zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kinder haften für ihre Eltern

Enge Verwandte müssen künftig für den Unterhalt in der Familie aufkommen – und dafür ans Eingemachte gehen

Nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Unterhaltspflichten von Kindern für ihre Eltern warnen Familienrechtsexperten vor einer dramatischen Fehlentwicklung in Deutschland. „Wir erleben einen Rückfall ins 19. Jahrhundert“, sagte der renommierte Münchener Fachanwalt für Familienrecht, Ludwig Bergschneider, dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Das Ersparte, das die erwachsenen Kinder für ihre eigene Altersvorsorge zurückgelegt hätten, werde nun „angeknabbert“, kritisiert der Familienrechtsanwalt. Damit werde das Problem auf die nächste Generation verschoben. Denn dann müssten die Kinder, die heute für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen, ihrerseits Rückgriff bei ihren eigenen Kindern nehmen.

Die Debatte um die Leistungsfähigkeit der Sandwich-Generation, die nicht nur ihre eigenen Kinder großzieht, sondern auch für die Unterhaltskosten ihrer Eltern verantwortlich ist, entzündet sich an zwei neuen Entscheidungen des BGH. Nachdem die Rechtsprechung früher die Kinder tendenziell eher aus der Verantwortung für ihre Eltern entlassen hatte, deutet sich jetzt ein Richtungswechsel an. Das Einkommen und auch das Ersparte müssen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden, wenn das Vermögen der Eltern nicht ausreicht. Verdient das Kind, in beiden BGH-Fällen jeweils die Töchter, deutlich weniger als der Ehegatte, wird auf Umwegen auch der Schwiegersohn zur Kasse gebeten.

Zwar sind die Ehepartner ihren Schwiegereltern gegenüber rechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet, doch mit einem Kunstgriff nimmt der BGH die Ehepartner doch in Regress. In Deutschland spare jeder Haushalt statistisch gesehen zehn Prozent von seinem Einkommen, argumentieren die Richter. „Soweit das Einkommen eines Ehegatten aber nicht in den Familienunterhalt fließt, sondern einer Vermögensbildung zugeführt wird, steht es grundsätzlich für Unterhaltszwecke zur Verfügung“, entschied das höchste deutsche Zivilgericht am vergangenen Mittwoch (Az.: XII ZR 69/01). Damit bestätigten die Richter ihre neue Linie, die sich schon im Dezember abgezeichnet hatte. Auch damals hatte der BGH indirekt eine „verschleierte Schwiegersohnhaftung“ gebilligt (Az.: XII ZR 224/00). Das Gericht stellte jedoch ausdrücklich fest, dass die Finanzierung eines „angemessenen“ Eigenheims und der Aufbau einer privaten Altersvorsorge durch die Unterhaltspflicht nicht gefährdet werden dürfen. Im Klartext: Niemand muss seine private Lebensversicherung oder ein laufendes Hypothekendarlehen kündigen, um die Heimkosten der Eltern zu zahlen.

Dem Bundesjustizministerium reicht das. Eine größere Absicherung der unterhaltspflichtigen Kinder sei nicht nötig. „Die großzügigen Freibeträge stellen sicher, dass auch die unterhaltspflichtigen Kinder Vermögen aufbauen können“, heißt es. „Es gibt keinen Änderungsbedarf.“ Das sehen Familienrechtsexperten anders. „Im Extremfall müssen die Kinder ihr gesamtes Sparguthaben auflösen, um für die Eltern aufzukommen“, warnt Jan Schröder, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen. „Sparbücher, Wertpapiere – notfalls geht alles auf Null“, sagt Schröder. Schuld daran ist nicht der BGH, sondern das BGB. Im Paragrafen 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist geregelt, dass Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Gerade Linie, das sind Kinder, Eltern und Großeltern.

„Die Vorschrift ist überholt“, meint Schröder. Als das BGB im Jahr 1896 geschaffen wurde, wohnten Kinder, Eltern, Großeltern unter einem Dach. Dass man für einander sorgte, war eine Selbstverständlichkeit. Heute sehen die Dinge anders aus. Jahrzehntelang haben die Sozialversicherungen die Pflege älterer Bürger finanziert. Doch jetzt, wo die Kassen leer sind, wird die Familie wieder entdeckt. „Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion über das Verhältnis von Eigenleistung und sozialer Sicherung“, fordert der Tübinger Rechtsprofessor.

Dies umso mehr, als sich das Problem noch verschärfen wird. Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegefälle steigen. Dabei beansprucht schon heute die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen Sozialhilfe, sagt Anwalt Bergschneider. Zwischen 2500 und 4000 Euro kostet ein Heimplatz im Monat, weiß das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Rente und die Zahlungen aus der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus. Dann springt das Sozialamt ein – und versucht anschließend, sich bei den Verwandten schadlos zu halten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false