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Schieflage: Klagewelle wegen VIP Medienfonds

Viele Anleger des in Schieflage geratenen VIP Medienfonds wollen auch die beteiligten Banken vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Seit März 2006 seien 250 Klagen mit einem Volumen von 35 Millionen Euro eingereicht worden.

München - Mittlerweile vertrete man mehr als 400 Anleger, teilten Anwälte eines Bremer Büros mit. "Die Banken haben mitgewirkt an diesem Konstrukt, und das ist zivilrechtlich zu verfolgen", sagte Anwalt Jan-Henning Ahrens. Ins Visier geraten seien die Commerzbank, die den Vertrieb der VIP Medienfonds 3 und 4 übernommen habe, sowie die Dresdner Bank, die als "garantiegebende Bank" bei VIP 3 aufgetreten sei, und die HypoVereinsbank, die diese Rolle bei VIP 4 übernommen habe.

Gegen den Chef des Filmfonds hat die Staatsanwaltschaft München wegen Untreue und Steuerhinterziehung Anklage erhoben. Er soll nur einen kleinen Teil der Gelder tatsächlich zur Film-Finanzierung eingesetzt haben, 80 Prozent der eingezahlten Gelder wurden bei Banken geparkt. Der Prozess in München beginnt am 2. April. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Anton Winkler geht es alleine beim Vorwurf der Untreue um 1,4 Millionen US-Dollar (1,04 Mio Euro).

Gelder parkten bei Banken

Ein Großteil der Anlegergelder sei über zwischengeschaltete Firmen letztlich bei den "schuldübernehmenden Banken" gelandet und nicht in der Filmproduktion, erklärten die Anleger-Anwälte. Nach ihren Angaben haben die 11.000 Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 inzwischen von ihren Finanzämtern Steuerbescheide "mit zum Teil erheblichen Nachforderungen" erhalten. Nach Ansicht der Steuerbehörden gebe es keine Möglichkeit zur Verlustverrechnung, da das Geld nicht als Fonds-, sondern als Festgeldanlage gelte, sagte Ahrens. Insgesamt sei mit Nachforderungen von bis zu 300 Millionen Euro zu rechnen.

Das Unternehmen VIP Medienfonds gilt unter anderem als Mitfinanzierer von Filmen wie "Das Parfum" und den "7 Zwerge"-Komödien. Bei der Gesellschafterversammlung in München zeigte sich die Geschäftsführung zuversichtlich für die bevorstehenden Verfahren. Ein Gutachten zeige, dass die Mittel der Medienfonds "entsprechend zweckgebunden und korrekt verwendet worden sind", hieß es in einer Mitteilung. (tso/dpa)

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