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Eigentlich sollte es nur bis 2021 Geld für besonders schmutzige Kohlekraftwerke geben, die als Reserve für den Notfall vorgehalten werden. Die Energieminister schlagen nun eine Verschiebung auf 2030 vor.

©  Patrick Pleul/dpa

Treffen der EU-Energieminister: Kohlesubventionen bis 2030 möglich

EU-Minister verständigen sich auf Bedingungen für fossile Reservekraftwerke und den Ausbau erneuerbarer Energien. 2018 werden dazu die Entscheidungen fallen.

Die Kohleländer der EU haben am Montag beim Rat der Energieminister einen Sieg errungen: Der Rat hat den Weg frei gemacht für weitere Subventionen. Ursprünglich sah eine geplante Verordnung der EU für den Strommarkt vor, dass Kraftwerke ab 2021 nur noch dann für das Vorhalten ihrer Leistung bezahlt werden dürfen, wenn sie weniger als 550 Gramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde ausstoßen. Kohlekraftwerke wären damit praktisch von sogenannten Kapazitätsmärkten ausgeschlossen. Jetzt ist die Grenze für die Subventionierung auf das Jahr 2030 geschoben worden. Allerdings müssen die Staaten nachweisen, dass sie die Kapazitäten wirklich brauchen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.

Außerdem ist dies noch kein gültiger EU-Beschluss. Der Ministerrat vereinbarte lediglich eine gemeinsame Haltung zu insgesamt vier Gesetzesvorschlägen der Kommission aus dem Paket „Saubere Energien für alle Europäer“ Es ging um eine Neufassung der Richtlinie über den Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Verordnung zur Steuerung der Energieunion sowie eine Richtlinie und eine Verordnung zum Strombinnenmarkt. 2018 wird das EU-Parlament seine Positionen bestimmen und dann gehen beide Parteien mit der Kommission in den Vermittlungsausschuss. Die Verordnung zum Strombinnenmarkt mit den Regeln für die Kohle würde dann allerdings unmittelbar in Kraft treten und ist deshalb besonders wichtig. Die Richtlinien müssen erst noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Für den Klimaschutz zu kurz gesprungen

Den größten Einfluss auf die Energiepolitik der EU wird die Governance-Verordnung zur Steuerung der Energieunion haben. In ihrem Beschluss dazu haben die Energieminister erwartungsgemäß keine Anhebung des Ziels für den Ausbau der erneuerbaren Energien vereinbart. Bis 2030 soll ihr Anteil am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 27 Prozent steigen, wobei das Ziel lediglich auf Ebene der EU, nicht aber für einzelne Mitgliedstaaten verbindlich ist. 2014 hatten die Staats- und Regierungschefs sich auf das Ziel verständigt.

Seit der Klimakonferenz in Paris aber ist klar, dass es nicht reichen wird, um eine Begrenzung der Erderwärmung auf unter zwei Grad zu erreichen. Das Kalkül der EU-Energieminister war offensichtlich, dass das Parlament der EU im kommenden Jahr sowieso mit einem höheren Ziel in die Verhandlungen gehen wird. Im Gespräch sind zurzeit 35 Prozent.

Dem zuständigen Abgeordneten für die Governance-Verordnung im EU-Parlament, Claude Turmes von den Grünen, gefällt die Entscheidung der Energieminister trotzdem nicht: „Der Kompromiss greift in vielerlei Hinsicht zu kurz, um die Herausforderungen des Klimawandels anzugehen. Ein kleiner Lichtblick ist der Verhandlungserfolg der progressiven Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich und Luxemburg, die sich für die Einführung eines dritten Zwischenziels und somit ein besseres Monitoring des Ausbaus erneuerbarer Energien eingesetzt haben“, sagte Turmes

Bis 2023 sollen demnach 23 Prozent, bis 2025 rund 40 Prozent und bis 2027 schließlich 60 Prozent des gesamten Energiebedarfs (auch für Wärme und Verkehr) mit Erneuerbaren gedeckt werden. „Die Zwischenziele sind deshalb wichtig, weil damit weniger Platz für den Ausbau anderer Kapazitäten wie Gas bleibt, das dann in den nächsten Jahrzehnten den Umstieg auf CO2-freie Technologien behindern würde“, sagte Turmes.

Alle EU-Staaten müssen Klimapläne vorlegen

Was passiert, wenn einzelne Mitgliedsstaaten ihre Ziele nicht erreichen, ist offen. Es ist aber ein sehr enger Bewertungsprozess in die Governance-Verordnung eingebaut. Schon Ende 2018 werden alle EU-Mitglieder Entwürfe für nationale Pläne vorlegen müssen. Bei sich abzeichnenden Lücken wird die EU-Kommission Vorschläge machen. Für Deutschland bedeutet der Beschluss umgekehrt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien engagiert vorangetrieben werden kann, ohne dass beihilferechtliche Probleme mit der EU zu befürchten sind. Denn es dürfen ohnehin erst einmal verschiedene Geschwindigkeiten vorgelegt werden.

Einen ganz wichtigen Sieg konnte Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake (Grüne) aus Brüssel mit nach Hause nehmen. Deutschland hatte sich mit Händen und Füßen gegen Regeln gewandt, die auf eine Aufteilung des Staatsgebiets in zwei Stromgebotszonen hinausgelaufen wären. Brisant ist das Thema, weil im Norden viel billiger Windstrom produziert wird, für den es nicht genug Transportleitungen in den Süden gibt. Um die an der Börse geschlossenen Verträge zur Lieferung von Strom aus dem Norden in den Süden zu erfüllen, floss die Energie dann oft auf Umwegen über die deutschen Nachbarländer und belastete deren Netze – auf die Dauer kein Zustand.

Zwei Stromgebotszonen hätten aber höhere Preise für die Industriezentren des Südens bedeutet. Baake hat nun erreicht, dass Deutschland Maßnahmenpläne für die Beseitigung von Netzengpässen vorlegen darf. Das soll bis 2025 gelten. Konsequenz ist, dass der Netzausbau bis dahin schnell vorankommen muss.

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