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Weltweit ist Uber inzwischen als Fahrdienst-Vermittler am Start - wie hier in Paris.

© Charles Platiau/REUTERS

Konkurrenz für Taxis: Fahrdienst Uber vor Gericht

Der Limousinendienst "Uber Black" ist verboten. Ob das so bleibt, entscheidet der Bundesgerichtshof. Gegen den US-Anbieter geklagt hatte eine Berliner Taxi-Firma.

Jetzt wird es für Berlins Taxiunternehmen und für Uber noch einmal spannend. Der Bundesgerichtshof (BGH) will sein abschließendes Urteil über das Geschäftsmodell von Uber am 18. Mai verkünden. Diesen Termin gab der Senat nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag bekannt.

Es geht um eine frühere Variante des Bestellsystems von „Uber Black“, mit dem Kunden per Smartphone-App eine Limousine mit Fahrer bestellen konnten. Ein Berliner Taxiunternehmer klagt seit Jahren dagegen und hatte vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin im Wesentlichen Erfolg. Das Kammergericht Berlin beurteilte das Geschäftsmodell im Jahr 2015 als wettbewerbswidrig. Der Betrieb musste eingestellt werden. Uber legte aber Revision gegen die Entscheidung ein, und so liegt der Fall nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe. Der verhandelte am Donnerstag – und deutete an, dass er im Urteil der Berliner Gerichte eher keine Fehler sieht.

Uber ist billiger als ein Taxi

Streitpunkt ist das Bestellsystem für Privattaxis, deren Preise günstiger sind als bei den konzessionierten Taxis. Die vom Fahrgast ausgelöste Bestellung wurde vom Uber-Server in den Niederlanden verarbeitet und von dort per E-Mail an das Mietwagenunternehmen weitergeleitet, dessen Fahrer sich am nächsten zum Standort des Bestellers befand. Aber auch der Fahrer selbst erhielt unmittelbar eine Nachricht und hatte den Auftrag zu bestätigen.

Hier liegt der Knackpunkt. Die Aufträge für Privattaxis müssen laut Gesetz nämlich am Betriebssitz oder in der Wohnung des Mietwagenunternehmers eingehen. Auch die Fahrer des Mietwagens müssen den Auftrag am Betriebssitz entgegennehmen oder sich auf Hin- oder Rückfahrt zum Betriebssitz befinden. Nehmen sie den Auftrag von einem anderen Ort aus an, verstoßen sie gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Diese Auflagen gelten zum Beispiel auch für die On-demand-Sammeltaxi- Dienste Clever-Shuttle und Allygator, die in Berlin unterwegs sind. An Clever-Shuttle ist die Deutsche Bahn beteiligt. Auch hier bestellen Kunden einen Wagen per Smartphone-App. Anders als bei Uber Black werden aber mehrere Fahrgäste auf ähnlichen Strecken eingesammelt.

Auflagen für Mietwagen-Shuttles sollen das Taxi-Gewerbe schützen

Die Vorschriften für Mietwagenfahrer schützen das Taxigewerbe. Taxis brauchen anders als Mietwagen eine Konzession und müssen jeden Auftrag annehmen, auch spezielle Krankentransporte oder wenig lukrative Kurzfahrten. Außerdem gelten für Taxis feste Tarife, sie können ihre Preise nicht nach Angebot und Nachfrage anpassen. Im Gegenzug können sie in der Innenstadt auf festen Plätzen auf Kundschaft warten.

Unabhängig von den gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte der Berliner Senat 2014 Uber das Geschäftsmodell bereits per Erlass verboten. Das US-Unternehmen hat sein Geschäftsmodell inzwischen modifiziert. Dass Uber aber gegen die Berliner Gerichtsentscheidungen Revision einlegte, zeigt aber andererseits, dass es die Einschränkungen nicht hinnehmen will.

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