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Korruption: Bahnmitarbeiter unter Bestechungsverdacht

Preiserhöhungen im Regionalverkehr der Deutschen Bahn sollen nach Bestechungen genehmigt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt deshalb gegen drei leitende Mitarbeiter der Bahntochter DB Regio und gegen zwei Beamte des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Mitarbeiter der Deutschen Bahn und des Regierungspräsidiums Darmstadt stehen im Zusammenhang mit Preiserhöhungen unter Korruptionsverdacht. Wie die Darmstädter Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, erhielten zwei leitende Beamte der Behörde jahrelang ohne Wissen ihres Dienstherrn Jahreskarten für die erste Klasse der Bahn. Sie hatten mit Bauanträgen des Verkehrskonzerns und der Genehmigung von Fahrpreisen zu tun. Ermittelt wird gegen einen 59 Jahre alten leitenden Regierungsdirektor und einen 50 Jahre alten Oberamtsrat sowie drei Mitarbeiter der Bahn-Nahverkehrstochter DB Regio.

Die drei Mitarbeiter der Regio AG haben laut Staatsanwaltschaft möglicherweise mit den Jahreskarten die Beamten bestochen, um so bei Baugenehmigungen und Fahrpreisen Entscheidungen zugunsten der Bahn zu erreichen. Selbst wenn es für solche Entscheidungen einen Ermessungsspielraum gebe, hätten die Beamten die Karten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht annehmen dürfen. Die Bahn wollte den Vorgang am Dienstag wegen der laufenden Ermittlungen nicht bewerten. Man arbeite aber "eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen", sagte ein Konzernsprecher in Berlin.

Jahreskarten auch für private Reisen genutzt

Der Wert einer Jahreskarte betrage derzeit 5900 Euro. Die Verdächtigen hätten die Karten für dienstliche, aber auch für private Reisen genutzt, teilte Staatsanwalt Ger Neuber mit. Gegen die beiden Mitarbeiter des Regierungspräsidiums wurde Haftbefehl erlassen, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Das Regierungspräsidium Darmstadt war bis zum vergangenen Jahr die bundesweite Koordinierungsstelle für die Tarife der Bahn- Nahverkehrstochter DB Regio. Sie prüfte Preiserhöhungen auf Antrag von Bundesländern formal nach den Kriterien des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Tatsächlich lag die Entscheidung beim Bundesverkehrsminister. Inzwischen ist das Regierungspräsidium für die Fahrpreise nicht mehr zuständig. (peg/dpa/AFP)

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