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Eine Gasheizung (Symbolbild).

© dpa/Marcus Brandt

Laut Vergleichsportal: Haushalte können ab Oktober auf bis zu fünf Prozent Entlastung bei Gaskosten hoffen

Im Herbst werden zwei Umlagen auf null gesenkt. Um von den sinkenden Preisen zu profitieren, ist für Haushalte aber oft ein Vertragswechsel notwendig.

Zu Beginn der Heizperiode können manche Haushalte mit Gasheizung auf eine Entlastung hoffen. Zum 1. Oktober werden zwei Gasumlagen auf null abgesenkt, die Gaskosten eines Musterhaushalts sinken damit um rund fünf Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox am Mittwoch mitteilte. Diese Preissenkung erfolgt aber nicht automatisch; wer davon profitieren möchte, muss meist den Anbieter wechseln.

Die Gasumlagen in Deutschland werden durch das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) festgelegt. THE teilte vergangene Woche mit, dass die Regelenergieumlage von 0,57 Cent je Kilowattstunde und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent auf jeweils null Cent sinken werden.

Diese Absenkung kann bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährlich zu einer Ersparnis von 130 Euro führen, wie Verivox berechnete. „Doch in bestehenden Gasverträgen kommen die niedrigeren Kosten nicht automatisch an. Darum können sich Neukundenangebote lohnen, bei denen die niedrigeren Gas-Umlagen bereits einkalkuliert sind“, riet Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

Der Gaspreis für Neukunden liegt laut Verivox aktuell bei rund neun Cent pro Kilowattstunde - der Durchschnittspreis bei 12,5 Cent pro Kilowattstunde. Je nach Tarif können Haushalte durch einen Wechsel des Gasanbieters mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen, betonte das Vergleichsportal.

Wer noch nie den Tarif gewechselt hat und noch im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers ist, kann jederzeit wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen. Wer einen Tarif mit einer längeren Laufzeit gewählt hat, muss die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beachten. Hier sind unterschiedliche Fristen möglich - im Zweifelsfall gibt der Kundenservice des aktuellen Versorgers darüber Auskunft. Im Falle einer Preisänderung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt der Preisänderung genutzt werden kann. (AFP)

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