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Wirtschaft: Lehman-Anleger müssen warten

Das erste Verfahren vor dem BGH ist geplatzt. Die nächsten Fälle werden erst im Herbst verhandelt

Berlin - Aus dem großen Anlegerprozess wird vorerst nichts. Am Dienstag wollte der Bundesgerichtshof (BGH) zum ersten Mal über Schadenersatzansprüche von Lehman-Anlegern beraten, doch am Donnerstag platzte die Bombe: Die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) zog überraschend ihre Revision zurück und entschädigt die Kläger. „Wir haben uns die individuelle Beratungssituation noch einmal angeschaut und dann eine neue Entscheidung gefällt“, sagte Fraspa-Sprecher Sven Matthiesen dem Tagesspiegel. „Die Sparkasse scheint von dem Prozess nichts Gutes erwartet zu haben“, meint dagegen der Anwalt der Gegenseite, Matthias Schröder. „Sie wollte nicht das erste Institut sein, das vor dem BGH verliert.“

Während sich Schröders Mandant jetzt über Schadenersatz in Höhe von 7000 Euro freuen kann, sind andere Anleger enttäuscht. Weil die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte uneinheitlich ist, hatten sie vom BGH ein Machtwort erwartet. Darauf müssen sie jetzt länger warten als gedacht. Die nächsten Fälle werden vom höchsten deutschen Zivilgericht erst im September verhandelt, dann geht es gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa). Haspa, Fraspa, Citibank (jetzt Targobank) und Dresdner Bank (jetzt Commerzbank) hatten in großem Stil Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft. Doch was als sichere Geldanlage angepriesen worden war, entpuppte sich nach der Pleite der Bank im September 2008 für viele als Totalflop. Weil Lehman die Anleihen nicht zurückzahlen konnte, standen rund 50 000 Anleger mit leeren Händen da. Viele fühlten sich falsch beraten und wollten ihr Geld zurück. So auch der Kunde, dessen Fall am Dienstag verhandelt werden sollte. Er hatte ein Lehman-Zertifikat gekauft, dessen Wertentwicklung an den Verlauf des Dow Jones geknüpft war. Bei einem Kursverfall sollte der Anleger ein lang laufendes Ersatzzertifikat bekommen, mit dessen Hilfe er hoffen konnte, den Verlust wiedergutzumachen. Allerdings hatte die Fraspa verschwiegen, dass Lehman sich das Recht vorbehalten hatte, dieses Papier nach kurzer Laufzeit zu kündigen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte dem Kläger daraufhin Schadenersatz zugebilligt. Nachdem die Fraspa ihre Revision zurückgezogen hat, ist das OLG-Urteil jetzt rechtskräftig. Nach Meinung von Anwalt Schröder können nun auch weitere Anleger unter Berufung auf dieses Urteil Schadenersatz verlangen. Sparkassen-Sprecher Matthiesen sieht das anders: „Es geht immer um den Einzelfall.“ Heike Jahberg

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