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Markus Frick.

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Update

Marktmanipulation: Milde Strafe für TV-Börsen-Experte Frick

Markus Frick ist wegen Manipulation am Aktienmarkt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der frühere N24-Börsenberater war angeklagt, bei Empfehlungen in seinen Börsenbriefen eigene wirtschaftliche Interessen verschwiegen zu haben.

Seine Gesichtszüge blieben unverändert. Markus Frick war nicht anzusehen, ob er nun erleichtert war über das Urteil oder ob er es sich noch milder erhofft hatte. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft in der vorigen Woche drei Jahre Haft für den ehemaligen N24-Moderator und Herausgeber von Börseninformationsdiensten gefordert. Doch das Landgericht verurteilte Markus Frick am Donnerstag wegen strafbarer Marktmanipulation nur zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung. Zudem gehen 42 Millionen Euro aus einer Treuhandgesellschaft, bei der Frick Aktienpakete hat, und 420 000 Euro aus seinem Privatvermögen an den Staat.

Entsprechend zweigeteilt fiel auch das Fazit von Fricks Anwalt Daniel M. Krause aus, der mit einer Gesetzeslücke argumentiert und einen Freispruch gefordert hatte: „Es ist nicht das, was wir wollten, aber es hätte auch viel schlimmer kommen können.“ Verurteilt wurde der einst als Börsenguru gefeierte Frick nur für jene Punkte, die er gestanden hatte: zwischen September 2005 und Juni 2007 Aktien empfohlen zu haben, die er selbst besaß, ohne seinen Kunden dabei das eigene wirtschaftliche Interesse darzulegen. „Ich hielt diesen Hinweis nicht für angebracht“, hatte Frick zum Prozessauftakt vor gut einem Monat gesagt.

Den Vorwurf des Betrugs jedoch sah das Gericht nicht bestätigt: Frick war beschuldigt worden, Anlegern die Aktien der drei angeblichen Rohstofffirmen Star Energy Corp., StarGold Mines Inc. und Russoil Corp. empfohlen zu haben, obwohl ihm deren Wertlosigkeit bekannt war. Auf Fricks Empfehlungen hin waren diese 2007 zunächst in die Höhe geschnellt und dann auf nahezu null abgestürzt. Rund 20 000 Anleger hatten zuvor 760 Millionen Aktien gekauft. „Den Anlegern Schrott anzubieten, war nicht sein Geschäftsmodell“, erklärte der Richter Günter Willnow. „Wir gehen davon aus, dass er selbst getäuscht worden ist.“ Diese Position hatte Frick zum Prozessauftakt dargelegt und sich entschuldigt, „nicht ausreichend recherchiert“ zu haben.

Dass der 38-Jährige in zivilrechtlichen Verfahren mit 867 der geschädigten Anleger im Vorfeld bereits Vergleiche in Höhe von 4,6 Millionen Euro geschlossen hat, wurde ihm ebenso positiv ausgelegt wie seine Kooperationsbereitschaft. Zwar habe es sich um einen „nicht unbeträchtlichen Angriff auf den Kapitalmarkt“ gehandelt, sagte Richter Willnow, jedoch müsse man auch berücksichtigen, um was für Aktien es sich hier handele: „Die Anleger sind Zocker wie im Spielcasino.“

Eine Anfechtung des Urteils erscheint nicht wahrscheinlich. Staatsanwalt Tarvo Hovi und Fricks Anwalt kündigten jeweils an, das Urteil nun gründlich zu prüfen. Es klang jedoch eher nach einer Lösung, mit der alle Seiten leben können. Frick, der vor sieben Monaten Vater wurde, muss nicht ins Gefängnis und hat zumindest einen Teil seiner Glaubwürdigkeit wieder hergestellt. Und der Staat erhält ein ordentliches Sümmchen.

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