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Wirtschaft: Mehr Rechte für Fahrgäste

EU einigt sich auf einheitliche Entschädigungen für Zugverspätungen

Berlin - Die europäischen Verkehrsminister haben sich am Freitag auf einheitliche Entschädigungsregelungen für Bahnreisende in Europa geeinigt. Danach sollen Reisende, die von einem EU-Land in ein anderes fahren, eine Entschädigung von 25 Prozent erhalten, wenn sich der Zug um eine Stunde verspätet. Bei Verspätungen von zwei Stunden und mehr können die Verbraucher sogar 50 Prozent des Fahrpreises zurückerstattet bekommen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lobte am Freitag das Regelungspaket, das auch die Haftung für Personen- und Sachschäden regelt und behinderten Fahrgästen einen Anspruch auf barrierefreien Zugang gibt.

Während die Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr spätestens Ende 2009 in Kraft treten, haben die Mitgliedstaaten im nationalen Fern- und Nahverkehr großen Spielraum. So haben sie bis zu 15 Jahren Zeit, um Regelungen für den nationalen Fernverkehr aufzustellen. Ob sie sich dabei an die Richtlinie halten oder eigene Entschädigungssätze bestimmen, steht ihnen nach Angaben des Bundesjustizministeriums frei. Beim öffentlichen Nahverkehr haben die EU-Länder sogar die Möglichkeit, gar nichts zu tun.

Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den nationalen Fern- und Nahverkehr regeln will, ist noch offen. „Wir stecken mitten in der Prüfung“, sagte eine Sprecherin. Sie verwies auf die laufenden Verhandlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit diesen Fragen beschäftigt. Verbraucherschützer reagierten enttäuscht. „Wir befürchten, dass sich in Deutschland nicht viel tut“, sagte Hartmut Buyken, Sprecher des Verbraucherverbands „Pro Schiene“, dem Tagesspiegel. Dabei gibt es nach Meinung Buykens sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im Fernverkehr einiges zu tun. „Der Nahverkehr ist derzeit ein Flickenteppich und muss dringend in eine gesetzliche Regelung einbezogen werden“, kritisierte der Verbraucherschützer. Bisher gibt es regional völlig unterschiedliche Modelle.

Aber auch mit der Deutschen Bahn, die die Rechte ihrer Fahrgäste in einer freiwilligen Kundencharta regelt, ist Buyken nicht zufrieden. „Die Kundencharta ist eine Mogelpackung“, meint der Verbraucherschützer. „Viele Kunden verzichten auf die fünf oder zehn Euro Entschädigung, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zur Entschädigung steht“. Die Deutsche Bahn zahlt derzeit 20 Prozent des Fahrpreises, wenn der Zug mindestens eine Stunde Verspätung hat. Allerdings ist sie nach eigenen Angaben für eine Anhebung auf EU-Niveau offen.

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