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Wirtschaft: Mittel gegen die rot-grüne Giftliste

Tipps zum Steuern sparen: Eigenheimzulage jetzt schon beantragen, Immobilien selbst bewohnen und Öko-Autos kaufen

Berlin. Der frisch unterzeichnete Koalitionsvertrag zieht für viele Bürger erhebliche Konsequenzen nach sich. Betroffen sind vor allem Häuslebauer, Immobilienbesitzer und Wertpapiersparer, aber auch Arbeitslose. Viele fragen sich: Was kann ich tun, um den rot-grünen Sparvorschlägen zu entkommen?

Eine Eigenheimzulage bekommen voraussichtlich ab 2003 nur noch Bauherren mit Kindern. Die Einkommensgrenzen sinken auf 70 000 Euro für Singles (bisher 81 807 Euro) und auf 140 000 Euro für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (derzeit 163 614 Euro). Für Kinder soll es künftig eine höhere Förderung geben – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht: pro Kind 1200 Euro (bisher 767 Euro). Von der Neuregelung betroffen sind aber nur Neufälle. Wer noch in diesem Jahr den Bauantrag stellt, kann volle acht Jahre lang die steuerliche Grundförderung nutzen, die im Moment noch gilt: Bei Neubauten sind das 2556 Euro im Jahr, bei Altbauten jährlich 1278 Euro. Von der neuen rot-grünen Variante der Bauförderung profitieren dagegen nur Familien mit vielen Kindern. Wer neu baut, muss mindestens sechs Kinder haben, um gegenüber der geltenden Regelung Vorteile zu haben (57 600 Euro mit der neuen Regelung statt 54 264). Wer einen Altbau kauft und nutzt, kommt schon mit vier Kindern besser davon (38 400 Euro statt 34 768).

Wer Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere besitzt, wird künftig Spekulationsgewinne unbegrenzt mit dem Finanzamt teilen müssen. Ob auch Fonds betroffen sind, ist noch nicht entschieden, heißt es im Bundesfinanzministerium. Zwar besteht die Möglichkeit, auch Verkaufsverluste steuerlich geltend zu machen, doch dieses kann ins Auge gehen. Wer jetzt versucht, den Fiskus an seinen Börsenverlusten zu beteiligen, muss mit kritischen Nachfragen rechnen. Denn das Finanzamt will Anlegern auf die Schliche kommen, die in guten Zeiten ihre Börsengewinne an den Steuerbehörden vorbei kassiert haben. Bei entsprechendem Verdacht können die Finanzbeamten den Steuerbürger auffordern, Depotauszüge auch aus der Vergangenheit vorzulegen. Was Wertpapierbesitzer tun können, hängt davon ab, wie die vorgesehenen Kontrollmitteilungen der Banken ausgestaltet werden. Noch ist völlig offen, was die Kreditinstitute dem Finanzamt melden sollen. Je nachdem, wie umfangreich die Berichtspflichten sind, können sich Steuerzahler möglicherweise über eine Selbstanzeige aus der Affäre ziehen. Einige Wertpapierbesitzer denken derzeit auch über eine Steuerflucht ins Ausland nach. Allerdings wollen die EU-Finanzminister spätestens ab 2010 EU-weit Kontrollmitteilungen einführen – Luxemburg und Österreich sperren sich derzeit aber noch, weil die Schweiz nicht bereit ist, ihrererseits Transaktion von EU-Bürgern den jeweiligen Steuerbehörden zu melden.

Auch wer Immobilien verkauft, soll künftig unbegrenzt Spekulationsgewinne versteuern müssen. Ausgenommen sind nur selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Wer dem Finanzamt entgehen will, muss also vor dem Verkauf wieder selber einziehen – und zwar wirklich. Das Finanzamt will im Zweifel Telefon- oder Stromrechnungen sehen.

Empfänger von Arbeitslosenhilfe müssen sich auf Einschnitte einstellen – denn SPD und Grüne wollen im kommenden Jahr insgesamt 2,3 Milliarden Euro einsparen. Bei den Leistungen werden künftig Einkommen und Vermögen des Partners „stärker“ berücksichtigt, heißt es im Koalitionsvertrag. Bisher werden pro Lebensjahr des Arbeitslosen und des Partners 520 Euro Vermögen als Freibetrag verschont, maximal jedoch jeweils 33 800 Euro. Wie stark dieser Freitbetrag eingeschränkt wird, ist noch nicht genannt. Klar stellen die Koalitionäre nur, dass das Einkommen des Partners nicht angerechnet wird, wenn dadurch der Arbeitslosenhilfeempfäner Sozialhilfe erhalten würde.

Wer künftig möglichst keine höhere Kraftfahrzeugsteuer für sein Auto bezahlen möchte, sollte beim Kauf darauf achten, dass es möglichst schadstoffarm ist. Denn diese Steuer soll „ökologisch weiterentwickelt“ werden – Bemessungsgrundlage für die Besteuerung wird der Kohlendioxidausstoß.

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