zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Mosdorf-Vorschlag entzweit die Bundesregierung - Finanzministerium lehnt steuerliche Begünstigung ab

Der Vorstoß des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Sigmar Mosdorf (SPD), die Senkung der Steuern auf Aktienoptionen für Mitarbeiter zum Thema des Bündnisses für Arbeit zu machen, wird in der Bundesregierung unterschiedlich bewertet. Regierungssprecher Uwe-Carsten Heye sagte am Montag, dieses Vorhaben sei "im Bündnis gut aufgehoben".

Der Vorstoß des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Sigmar Mosdorf (SPD), die Senkung der Steuern auf Aktienoptionen für Mitarbeiter zum Thema des Bündnisses für Arbeit zu machen, wird in der Bundesregierung unterschiedlich bewertet. Regierungssprecher Uwe-Carsten Heye sagte am Montag, dieses Vorhaben sei "im Bündnis gut aufgehoben". Die Regierung plane ohnehin eine stärkere Förderung der Arbeitnehmer am Unternehmenskapital. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, betonte demgegenüber, die Bundesregierung habe keine Pläne zur Reduzierung der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen. Es handele sich um einen privaten Vorschlag Mosdorfs. Die derzeitige Regelung "entspricht der deutschen Lohnsteuersystematik", sagte Albig. Kritisch äußerte sich auch der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU). Er warnte, bei Verwirklichung von Mosdorfs Vorstoß werde ein "neues Steuerschlupfloch aufgerissen, das in der Regel nur gut verdienenden Mitarbeitern zur Verfügung stünde". Es sei schon im Ansatz verfehlt, ein steuerliches Sonderrecht für einen kleinen Kreis von Personen einzuführen, die bei Aktiengesellschaften beschäftigt sind.

Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßten dagegen den Vorstoß Mosdorfs. "Wirtschaftspolitisch macht das Sinn", sagte der Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), Harald Hendel. Aus steuersystematischer Sicht sei der Vorschlag allerdings problematisch, da er Arbeitslohn in einer bestimmten Form - nämlich als Aktienoptionen - bevorzuge. Nach der Einkommensteuerdurchführungsverordnung muss Arbeitslohn steuerlich gleich behandelt werden, egal ob er in Geld oder als Sachleistung ausgezahlt wird. Damit ist die bisherige Regelung, wonach die Wertsteigerung zwischen dem Basispreis einer Aktienoption und dem Kurs bei Ausübung der Einkommensteuer unterliegt, gerechtfertigt. Trotzdem unterstütze der DIHT wegen der wirtschaftspolitischen Vorteile den Vorschlag, im Bündnis für Arbeit die steuerliche Bevorzugung von Optionen zu thematisieren, sagte Hendel. Zustimmung signalisierten auch die Gewerkschaften. Uwe Foullong vom Hauptvorstand der HBV sagte: "Das ist eine interessante Idee, die ausgearbeitet werden sollte." Die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer wies darauf hin, dass im Vergleich zu Großbritannien und den USA Aktienoptionen steuerlich deutlich ungünstiger behandelt würden. Dies sei ein Nachteil im Wettbewerb um die jungen Unternehmen der new economy.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false