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Verheiratete werden in Berlin verschont, ledige Berufstätige müssen Zweitwohnsteuer zahlen.

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Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft klagt: Musterprozess gegen die Zweitwohnungsteuer in Berlin

Thomas Eigenthaler will die Zweitwohnungsteuer für Ledige, die sich von Berufs wegen in Berlin aufhalten, zu Fall bringen. Notfalls geht er nach Karlsruhe.

„Jede Nacht pennst du hier, aber willst nichts Festes“?, heißt es derzeit auf Plakaten und Litfasssäulen in Berlin. Und: „2018 ziehst du ganz offiziell bei mir ein, okay?“ Das klingt nach enttäuschter Liebesbeziehung oder emotionaler Erpressung, aber weit gefehlt: Die Sache hat einen handfesten finanziellen Hintergrund. „Mach Berlin zu deiner Heimat. Melde dich an“, drängt die Senatskanzlei per Werbekampagne. Denn je mehr Menschen das tun, desto mehr Geld bekommt Berlin. Wer seinen Erstwohnsitz an der Spree hat, zahlt hier Einkommensteuer. Zudem erhält das Land umso mehr Zuwendungen aus dem Länderfinanzausgleich, je mehr Einwohner ihren Hauptwohnsitz in der Hauptstadt haben.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD): Wer die Infrastruktur Berlins nutzt, soll zahlen.

© Sophia Kembowski/dpa

Aber auch wer nur einen Zweitwohnsitz in Berlin hat, bringt Geld. Seit 1998 erhebt die Hauptstadt eine Zweitwohnungsteuer. Fünf Prozent der Nettokaltmiete sind es derzeit, 2019 werden es 15 Prozent sein. Das ist mehr als in Hamburg und München, aber weniger als in Potsdam, wo 20 Prozent verlangt werden. Derzeit haben Wahlberliner noch ein Jahr Karenz, bevor sie für ihren Zweitwohnsitz zahlen müssen. Aber auch das wird verschärft: Ab 2019 fällt die Zweitwohnungsteuer sofort nach der Anmeldung an. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen findet das richtig. „Einwohner, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen die kommunale Infrastruktur, deren Kosten aus dem Landeshaushalt finanziert werden“, sagt der SPD-Politiker. Dafür sollen sie zahlen. Knapp 3,3 Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr.

Der Kläger: Thomas Eigenthaler hat seinen Hauptwohnsitz in Echterdingen und ist nur zum Arbeiten in Berlin.

© Marco Urban/promo

Thomas Eigenthaler sieht das anders. In den Fällen, in denen Menschen aus beruflichen Gründen in Berlin sind, dürfe der Senat die Zweitwohnungsteuer nicht erheben, meint er. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verfährt der Senat so, Ledige werden dagegen zur Kasse gebeten. Eigenthaler hält das für rechtswidrig und will die Sache in einem Musterprozess durchpauken. Den ersten Prozess vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat er zwar kürzlich verloren, doch Eigenthaler gibt nicht auf. Er hat Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesfinanzhof eingelegt. „Wenn nötig, gehe ich bis vor das Bundesverfassungsgericht“, kündigt Eigenthaler ein. Sein Hauptargument: Das Land Berlin überschreite seine Gesetzgebungskompetenz.

Eigenthaler hat jahrelang ein Finanzamt geleitet

Das sind keine leeren Worte, Eigenthaler ist nicht irgendwer. Der Mann weiß, wovon er spricht. Jahrelang hatte der Steuerexperte ein Finanzamt in Stuttgart geleitet, seit 2011 ist er Chef der Deutschen Steuergewerkschaft und arbeitet in Berlin. Seinen Lebensschwerpunkt und damit seinen Erstwohnsitz hat der Schwabe aber weiterhin in Echterdingen – dort wohnen Verwandte und Freunde, dort hat er seine Eigentumswohnung, dorthin will er zurückkehren, wenn seine Amtszeit in Berlin endet. Eigenthaler ist gewählt und hat daher nur ein Amt auf Zeit.

"Ich bin nur zum Arbeiten in Berlin"

„Ich bin nur zum Arbeiten in Berlin“, erzählt der Verbandschef, der beruflich oft in ganz Deutschland unterwegs ist. Der Verband zahlt die Miete für seine kleine Wohnung in Berlin, das Finanzamt in Süddeutschland erkennt die doppelte Haushaltsführung steuerlich an. Wäre Eigenthaler verheiratet, käme er um die Zweitwohnungsteuer herum. Ist ein Ehe- oder Lebenspartner aus beruflichen Gründen in Berlin und liegt der gemeinsame Erstwohnsitz in einem anderen Ort, verzichtet Berlin nämlich auf die Steuer. Von den rund 130.000 Menschen mit Zweitwohnsitz in Berlin sind deshalb nur rund 17.000 steuerpflichtig, darunter auch alleinstehende Berufstätige. „Gerade bei Pendlern ist regelmäßig melderechtlich der Erstwohnsitz in Berlin gegeben, wenn sich die Arbeitsstätte in Berlin befindet“, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen, Eva Henkel, dem Tagesspiegel. „Die Zweitwohnungsteuer kann folglich durch gesetzeskonforme Anmeldung des Hauptwohnsitzes vermieden werden“.

"Mein Hauptwohnsitz ist da, wo mein Lebensschwerpunkt ist"

Die Zweitwohnungsteuer als Druckmittel für den Erstwohnsitz? Anmaßend findet Eigenthaler die Einmischung des Landes. „Mein Hauptwohnsitz ist da, wo mein Lebensschwerpunkt ist“, gibt der Gewerkschafter zu bedenken, „nicht da, wo es sich Berlin wünscht.“ Zudem hält der 59-Jährige das Vorgehen der Senatsverwaltung für inkonsequent. Bei anderen kommunalen Steuern verschone Berlin Berufstätige ja auch, gibt der Steuerexperte zu bedenken.

Es geht formal um 812 Euro, juristisch aber um viel mehr

So verzichte Berlin bei Geschäftsreisenden auf die Bettensteuer. Die Zweitwohnungsteuer, sagt Eigenthaler, sei steuersystematisch eine Aufwandssteuer und damit eine Luxussteuer, die an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpfe. Wer gezwungenermaßen von Berufs wegen in Berlin ist, dürfe daher keinesfalls zur Kasse gebeten werden. Deshalb ficht Eigenthaler seine Steuerbescheide aus den Jahren 2012 bis 2014 an. Es geht zwar bislang nur um 812 Euro, also einen eher geringen Betrag, aber dahinter steckt ein Grundsatzstreit.

Der Musterprozess ist wichtig für die Bundestagsabgeordneten

Der dürfte für eine Berufsgruppe besonders interessant sein: die Bundestagsabgeordneten. Sie haben regelmäßig ihren Erstwohnsitz in ihrem Wahlkreis und den Zweitwohnsitz in Berlin. 2014 kam es zum Skandal, als bekannt wurde, dass Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter, der Ex-Juso-Vorsitzende Niels Annen und andere Volksvertreter die Steuer nicht gezahlt hatten. Die Empörung über die Steuerhinterziehung verpuffte allerdings schnell wieder, passiert ist nichts. „Es sind keine größeren Verfahren eingeleitet worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, dem Tagesspiegel.

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