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Gesetzesvorhaben: Neuer Anlauf für Verbraucherinformationsgesetz

Die Bundesregierung will das umstrittene Verbraucherinformationsgesetz jetzt erneut auf den Weg bringen. Aus dem ursprünglichen Entwurf wurde lediglich das Wort "Gemeinde" entfernt.

Berlin - Nach Informationen des Tagesspiegels aus Ministeriumskreisen hat das zuständige Bundesverbraucherschutzministerium bereits einen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien geschickt. Der neue Entwurf entspricht bis auf wenige redaktionelle Änderungen dem von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossenen Gesetz, das im Dezember an Bundespräsident Horst Köhler gescheitert war.

Köhler sah Verstoß gegen Föderalismusreform

Köhler hatte das Gesetz nicht unterschrieben, weil der Bund in seinem Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben übertragen wollte. Für Köhler war das ein Verstoß gegen die Förderalismusreform. Den Bedenken des Präsidenten will das Ministerium nun mit einer einfachen redaktionellen Änderung Rechnung tragen. Das Wort "Gemeinde" findet sich im neuen Entwurf nicht mehr. Statt dessen ist nur noch von den "nach Landesrecht zuständigen Stellen" die Rede. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts, weil die nach Landesrecht zuständigen Stellen in vielen Fällen die Gemeinden sein dürften.

Auch bei den Fristen hat es eine kleine Änderung gegeben. Statt drei dürfen sich die Behörden jetzt nur noch zwei Monate Zeit lassen, um dem Bürger zu antworten. Muss das Amt keine Rücksprache bei Firmen oder dritten Stellen nehmen, schmilzt die Frist auf einen Monat (vorher zwei) zusammen.

Im Herbst durch die Instanzen

Während das Ministerium damit rechnet, dass das neue Gesetz problemlos bis zum Herbst über die Bühne geht, hat die Opposition bereits Widerstand angekündigt. Hans-Michael Goldmann, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, forderte "inhaltliche Verbesserungen, um tatsächlich mehr Verbraucherschutz zu ermöglichen".

Auch nach Meinung der Grünen muss das VIG dringend überarbeitet werden. In seiner jetzigen Form sei es weder bei Lebensmittelskandalen eine große Hilfe noch gebe es Bürgern Informationsrechte gegenüber Unternehmen. "In dieser Form sollte man das Gesetz lieber ganz lassen", sagte Fraktionsvize Bärbel Höhn dem Tagesspiegel: "Die Leute werden enttäuscht sein". (Tsp)

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