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Wirtschaft: Neuer Markt: Kontrolleure ohne Macht

Der Neue Markt ist in Verruf geraten: Kursstürze, Pleiten und Betrugsfälle haben das Image beschädigt. Jetzt werden schärfere Kontrollen diskutiert.

Der Neue Markt ist in Verruf geraten: Kursstürze, Pleiten und Betrugsfälle haben das Image beschädigt. Jetzt werden schärfere Kontrollen diskutiert. In einer Serie stellen wir die Positionen vor. In der nächsten Folge: Verhaltenskodex für Analysten.

Am Neuen Markt wird geschummelt: Mit fragwürdigen Mitteilungen, frisierten Zahlen und falschen Zusagen. Zu befürchten hatten die Übeltäter aber bislang wenig. Der Neue Markt, der noch im vergangenen Sommer im Höhenflug war, wurde stets für seine strengen Regeln gelobt. Internationale Rechnungslegung, Segmentberichterstattung oder Quartalsberichte galten als hohe Hürden für Neuzugänge.

So streng waren die Vorgaben aber offenbar nicht: Gerade mal ein Bußgeld von 10 000 Euro wurde im Skandaljahr 2000 verhängt, obwohl Unregelmäßigkeiten seit Spätsommer an der Tagesordnung waren. Nachdem die Diskussion über mehr Aufsicht am Neuen Markt begonnen hat, fühlt sich die Deutsche Börse bemüßigt, die Regeln zu verschärfen. Seit Jahresanfang müssen Quartalsberichte nach einem standardisierten Verfahren abgeliefert werden. Bislang war den Firmen mehr oder weniger freigestellt, welche Zahlen sie ausweisen wollen. Zum anderen müssen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder kundtun, wann sie Aktien des eigenen Unternehmens verkauft haben - allerdings erst nachträglich. Zum dritten müssen die Firmen markenspezifisch wichtige Zahlen zusätzlich nennen, Medienunternehmen etwa den Verkauf oder Kauf von Filmrechten. Die Sanktionen bei Verstößen reichen von Abmahnungen bis zur Streichung der Aktie vom Kurszettel.

Die Richtung der neuen Regeln stimme, heißt es in Frankfurter Finanzkreisen, ausreichend seien sie nicht. Aus verschiedenen Gründen: Zahlen für die Quartalsberichte werden von der Börse nicht geprüft, allenfalls auf Plausibilität. Die Börse achtet nur auf Pünktlichkeit und Vollständigkeit - mehr nicht. Also wird der Ruf nach Berichten laut, die von Wirtschaftsprüfern testiert sind. Angesichts der jüngsten Ereignisse bei Gigabell, Infomatec oder EM.TV wird auch gefordert, dass die Börse nur Unternehmen zulässt, die ein funktionierendes Risikomanagement und Controlling nachweisen.

Nur jede dritte Firma ist börsenreif

Die Mängel hat gerade eine Studie der Unternehmensberatung Arthur Andersen aufgezeigt: Nur ein Drittel der Börsenkandidaten ist wirklich reif für den Sprung auf das Parkett, bei vielen bestehen gravierende Mängel im Rechnungswesen. Kritisiert wird von Experten ferner die nachträgliche Offenlegung von Aktienverkäufen durch Vorstand und Aufsichtsrat. Wie in den USA, so der Vorschlag, sollen die Manager Verkaufsabsichten vorab kundtun. Nur so zeige sich, wie es um die Firma wirklich stehe.

Eine mögliche weitere Regelverschärfung durch die Börse hat ihre Grenzen. Denn hier agiert ein privates Unternehmen - die Deutsche Börse AG - mit börsennotierten privaten Firmen. Staatliche Sanktionen stehen nicht in Rede. Und die Befugnisse des zuständigen Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) sind im Vergleich zur Börsenaufsicht SEC in den USA begrenzt. Das BAWe kann Insiderverstöße untersuchen oder Quartalsberichte oder Ad-hoc-Mitteilungen auf falsche Angaben prüfen und gegebenenfalls Bußgelder von bis zu drei Millionen Mark verhängen. Konkrete Ermittlungen darf aber nur der Staatsanwaltschaft einleiten. Immerhin: Auf Anstoß des BAWe sollen jetzt Ad-hoc-Mitteilungen schärfer reglementiert werden. Wer - wie am Neuen Markt häufig geschehen - Nebensächlichkeiten oder Werbung als börsenrelevante Neuigkeit mitteilt und damit möglicherweise über gravierende Probleme des Unternehmens hinwegtäuscht, muss demnächst wohl mit einem drastischen Bußgeld rechnen.

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