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Büros der Bankentürme im hessischen Frankfurt am Main.

© dpa

Bankenunion: Neuer Streit um EU-Kompromiss zur Einlagensicherung

In ihrem Gesetzesvorschlag geht die Brüsseler Kommission geht auf Berliner Bedenken ein – aber wohl  nicht weit genug.

Der Streit  über  den weiteren Ausbau der  europäischen Bankenunion, mit der das Risiko des Steuerzahler im Pleitefall reduziert werden soll, geht in die nächste Runde: Gegen das ausdrückliche Nein der Bundesregierung hat die EU-Kommission am Dienstag einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit der die nationalen Sicherungsfonds für Sparguthaben in ein europäisches System überführt werden.  „Die Vollendung der Bankenunion ist für eine krisenfeste und prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion unverzichtbar“, sagte Kommissionsvize  Valdis Dombrovskis bei der Vorstellung der Pläne. „Wir haben schon  eine einheitliche Bankenaufsicht und eine einheitliche Abwicklungsbehörde geschaffen“, erklärte sein britischer Kollege Jonathan Hill, in Brüssel für die  Finanzmarktregulierung zuständig. „Jetzt müssen wir Schritte hin zu einer einheitlichen Einlagensicherung unternehmen.“

Erste Phase lediglich mit "Rückversicherung“

Tatsächlich schlägt die Behörde ein Stufenmodell vor, das nun von den EU-Regierungen und dem Europaparlament beraten werden muss. In einer ersten Phase von 2017 bis 2020 würde es der Kommission zufolge lediglich um eine Art „Rückversicherung“ der existierenden nationalen Einlagensicherungssysteme gehen. Diese  von der Branche befüllten Fonds erstatten jedem Kunden bei der  Insolvenz seiner Bank Sparguthaben von bis zu 100000 Euro – könnten aber  bei der Pleite eines großes Geldhauses überfordert und schnell leer sein. In einem solchen Fall könnte das  neue „European Deposit Insurance Scheme“ (Edis) samt Fonds einspringen  – allerdings  nur bis zu einer noch festzulegenden Obergrenze. In der zweiten Phase würde die  europäische Einlagensicherung  einen Teil der Erstattungskosten  übernehmen, zunächst 20, dann 40, 60, 80 Prozent, ehe im Jahr 2024 die dritte Phase der vollen Vergemeinschaftung erreicht wäre.

Kritik vom Bundesfinanzministerium

Der Kommissionsvorschlag geht in mehreren Punkten auf die bereits vorab heftige Kritik aus Deutschland ein. So soll etwa ausgeschlossen werden, dass Banken aus anderen Ländern und damit indirekt auch ihre Kunden für Institute in einem anderen Euroland haften, wenn dieses nicht Vorsorge getroffen und alle EU-Regeln für seine Bankenlandschaft umgesetzt hat. Das Bundesfinanzministerium hatte es nämlich kürzlich als „unakzeptabel“ bezeichnet, eine weitere gemeinsame Haftung von Bankrisiken zu einem Zeitpunkt einzuführen, da eine Reihe vorangegangener Beschlüsse zur Bankenunion noch gar nicht in allen Ländern umgesetzt sind. So gibt es in 14 der 28 Staaten noch gar keine nationalen Einlagensicherungen wie von der entsprechenden EU-Richtlinie vorgeschrieben. Das gilt in fünf Ländern auch für die sogenannte Bankenabwicklungsrichtlinie, der zufolge zuerst Aktionäre und Gläubiger einer insolventen Bank zur Kasse gebeten werden müssen, ehe Verluste bei den Spareinlagen zu Buche schlagen dürfen.

Der Brite Lord Hill kündigte neben einer rigorosen Durchsetzung des EU-Rechts über Vertragsverletzungsverfahren  zudem ein Paket zusätzlicher kleinerer Maßnahmen an, um die noch existierenden Risiken im europäischen Bankensektor zu reduzieren – etwa den Abbau  nationaler Ermessensspielräume bei der Aufsicht. „Wir müssen in jeder Phase sicherstellen, dass Risikominderung und Risikoteilung Hand in Hand gehen“, sagte Hill  und klang dabei ganz ähnlich wie der deutsche Finanzminister   Wolfgang Schäuble oder Bundesbankchef Jens Weidmann.

Sonderrolle von Sparkassen- und Genossenschaftsbanken

Für die Sonderrolle der  deutschen Sparkassen- und Genossenschaftsbanken, deren Verbünde eigene Institutssicherungen unterhalten, ist in dem Brüsseler Gesetzesvorschlag ebenfalls viel Verständnis enthalten. Zwar gibt es keine generelle Ausnahme für sie, da etwa ihre Landesbanken oder Investitionshäuser wie die DZ Bank oder die Dekabank unter die europäische Aufsicht fallen. Wohl aber sollen sie, wie die EU-Kommission schreibt, „ihre derzeitigen institutsspezifischen Sicherungssysteme beibehalten“ und keine höheren Kosten fürchten müssen, da die Beiträge zum europäischen System „von den Beiträgen zur nationalen Einlagensicherung abgesetzt werden können“. Zudem, so die Brüsseler Behörde, werde sich der Beitrag am Risikoprofil einer Bank orientieren: „Dies sind gute Nachrichten für alle auf Sicherheit setzenden Banken in Europa, denn sie werden nur relativ niedrige Beiträge zahlen, aber zusätzlichen Schutz erhalten.

Das sehen die Sparkassen trotzdem ganz anders – ihre Kritik ist viel grundsätzlicherer Natur. „Wenn man in der falschen Richtung, in die Sackgasse unterwegs ist, dann hilft auch kein Stufenplan“, ärgerte sich Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon bereits am Dienstagmorgen im „Deutschlandfunk“. Eine EU-weite Einlagensicherung würde nämlich nicht, wie von der Kommission behauptet, die Finanzmarktstabilität in Europa erhöhen, sondern verringern. Mit einem europäischen Topf, so heißt es in einem Positionspapier seines Verbandes, „müsste nicht mehr so stark auf die Solidität des eigenen Geschäftsmodells geachtet werden, da ja andere den Schaden mit auffangen könnten“.  Fahrenschon warnt daher vor einem gefährlichen Vertrauensverlust der Bankkunden.

Bankenunion soll Vertrauen stärken

Das ist natürlich das glatte Gegenteil dessen,  was die Kommission erreichen will: „Die Bankenunion wurde errichtet, um das Vertrauen in die teilnehmenden Banken zu stärken“, heißt es dort. Gerade etwa in Griechenland, heißt es in der Behörde, hätte im Sommer ein Bankrun mit hohen Kosten für die Steuerzahler verhindert werden können, wenn im Hintergrund ein europäisches System gestanden hätte – für die Sparkassen dürfte das erst recht kein Grund zur Entwarnung sein.

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