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Weich landen. Wie beim Tandem-Fallschirmsprung haben Staat und Geldinstitute für den Pleitefall Sicherungssysteme für Kundeneinlagen installiert.

© dpa

Neues Sicherungssystem für Ersparnisse: Bankkunden werden besser geschützt

Was passiert, wenn Geldinstitute pleitegehen: Im kommenden Jahr ändern sich die Sicherungssysteme für Banken und Sparkassen. Die Kunden profitieren.

Die Sicherungssysteme der Spar- und Festgelder bei Banken und Sparkassen erhalten ein neues Gewand. Spätestens im Juli 2015 tritt erstmals ein eigenes Einlagensicherungsgesetz in Kraft, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gießt und den Schutz von Bankkunden klar verbessert. Sollte eine Bank oder Sparkasse pleitegehen, sind weiter im Normalfall bis zu 100 000 Euro pro Bank und Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt, werden also erstattet. Dies gilt für Sparguthaben, Tages- und Festgelder sowie Guthaben auf Girokonten.

Neu ist nun ab 2015: Auch Summen bis zu 500 000 Euro werden abgesichert, wenn sie „sozialen Zwecken“ dienen. Der Gesetzgeber meint damit zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie oder die Auszahlung einer Lebensversicherung, die auf dem Girokonto landet. Nach dem Gesetzesentwurf, der inzwischen vom Kabinett abgesegnet ist, gilt der höhere Schutz künftig für eine Frist von sechs Monaten. Allerdings muss der Anleger den sozialen Zweck im Einzelfall nachweisen.

SCHNELLER ANS GELD

Künftig wird der Bankkunde im Notfall auch schneller und einfacher an sein Geld kommen: Das neue Gesetz sieht eine Rückerstattung durch den Einlagensicherungsfonds ohne Antrag und binnen sieben Arbeitstagen vor. Bisher können sich die Entschädigungseinrichtungen 20 Arbeitstage Zeit lassen. Auch wer Geld im EU-Ausland angelegt hat, profitiert von 100 000 Euro Mindestsicherung.

Vereinfacht wird auch die länderübergreifende Abwicklung: Ein deutscher Kunde, der beispielsweise Geld bei einer bankrotten französischen Bank deponiert hat, kann die Rückzahlung künftig über den deutschen Entschädigungsfonds abwickeln, der seinerseits mit den französischen Sicherungssystemen intern abrechnet. Sprachliche Hürden fallen damit für den Kunden weg.

Auch die Kunden von Sparkassen und Volksbanken profitieren: Anders als bisher haben auch sie künftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung von maximal 100.000 Euro Einlagen pro Kunde. Zwar müssen die öffentlichen Finanzinstitute auch weiter kein Geld in die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen überweisen, weil sie eigene Sicherungssysteme haben. So gilt bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken auch weiter der Grundsatz der Institutssicherung: Gesichert wird hier nicht eine bestimmte Summe pro Kunde, sondern jede Sparkasse oder Volksbank würde notfalls als komplettes Institut von den anderen Instituten an den finanziellen Tropf gehängt und damit am Leben erhalten.

Damit sind bei Sparkassen und Volksbanken grundsätzlich alle Einlagen gesichert, während bei den privaten Banken Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate und Genussscheine ausgenommen sind. Einen Rechtsanspruch gab es jedoch bisher nicht. Er wird nun generell auf alle Finanzinstitute bis 100.000 Euro ausgeweitet. Neu ist nicht zuletzt auch die Methode, mit der der Entschädigungsfonds gespeist wird: Mussten Banken bisher einen kleinen Promillesatz ihrer Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als Beitrag einzahlen, so steht nun umgekehrt eine feste Größe des Fonds im Mittelpunkt: Künftig soll er 0,8 Prozent der Kundeneinlagen zur Sicherheit vorhalten.

DAS SYSTEM MUSS HALTEN

„Die neuen Regeln verbessern den Schutz der Bankkunden enorm“, lobt Bankexperte Christian Ahlers vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Allerdings müsse klar sein, das „alle Sicherungssysteme stets nur für den Fall gestrickt sind, dass nur eines oder wenige Institute bankrottgehen, das Netz jedoch noch funktioniert“. Einen kompletten Zusammenbruch des Bankensystems könne keine Entschädigungseinrichtung der Welt ausgleichen, denn insgesamt liegen auf Konten und Sparbüchern knapp zwei Billionen Euro. Der Rechtsanspruch gelte auch nur gegenüber dem Sicherungssystem, nicht gegenüber dem Staat.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nicht nur Privatpersonen, sondern auch eingetragene Vereine, Stiftungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Firmen. Institutionelle Anleger sind ausgeschlossen.

Wer mehr als 100 000 Euro absichern möchte, hat die Wahl: Entweder er verteilt sein Geld auf mehrere Bankengruppen. Hier reicht es nicht, das Geld auf verschiedene Institute innerhalb eines Konzerns zu splitten, also etwa auf Berliner Bank und Norisbank, die beide zur Deutschen Bank gehören. Der Kunde könnte also einen Teil des Geldes bei einer Privatbank, einen Teil bei einer Sparkasse oder bei einer Raiffeisenbank deponieren.

Alternativ kann der Kunde auch auf Fonds setzen, die in Aktien, Anleihen oder Rohstoffen anlegen. Denn anders als bei Spargeldern, die ja nicht im Kellertresor der Bank liegen, sondern nur eine Forderung des Kunden gegenüber der Bank sind, müssen Wertpapiere von Kunden getrennt vom Bankvermögen aufbewahrt werden. Geht eine Bank pleite, kann der Kunde sein Depot sofort auf ein anderes Institut übertragen.

Die dritte Möglichkeit: Der Kunde vertraut den freiwilligen Sicherungssystemen der öffentlichen und der privaten Banken. Wer etwa bei der Deutschen Bank nachhakt, welche Anlagesumme im Pleitefall von der freiwilligen Einlagensicherung der Privatbanken geschützt wäre, erfährt, dass er theoretisch bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals abgesichert anlegen kann, also 14,04 Milliarden Euro. Bei der Commerzbank sind es 6,6 Milliarden, bei Postbank und Ing-Diba 1,6 Milliarden. Bei den Sparkassen und Volksbanken wären – theoretisch – sogar Summen in unbegrenzter Höhe gesichert. Anders als die gesetzliche deckt die freiwillige Einlagensicherung auch Gelder von institutionellen Kunden wie Versicherungen und Kommunen ab.

GROSSER PUFFER PRO KUNDE

„Jeder Bankkunde erkennt, dass das unglaubwürdig ist“, sagt Ahlers. Die privaten Banken werden ihre maximal abgesicherten Summen ab 2015 auch in mehreren Schritten bis 2025 auf 8,75 Prozent vom Eigenkapital absenken. Für die meisten Anleger hat dies wegen der hohen Summen keinerlei Folgen: Selbst eine kleine Bank mit nur fünf Millionen haftendem Eigenkapital (die Mindestgrenze für Banken) wird in zehn Jahren noch – freiwillig – bis zu 437 500 Euro pro Kunde schützen. Die Deutsche Bank sichert, gleiches Eigenkapital vorausgesetzt, auch nach der Senkung bis 2025 noch 4,2 Milliarden Euro ab – pro Kunde. Einen Rechtsanspruch gibt es hier jedoch nicht. Allerdings hat die freiwillige Sicherungseinrichtung der privaten Banken bisher in allen Pleitefällen die Kunden für verlorene Spar- und Kontoguthaben entschädigt, zuletzt im Fall von Lehman.

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