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Wirtschaft: Pille aus Polen, Prothese aus Tschechien Die EU-Länder locken mit günstigen Angeboten

Zahnersatz, Kuren, Medikamente – viele Gesundheitsleistungen sind in den EU-Beitrittsländern günstiger als in Deutschland. „Vor allem ältere Menschen mit schmalem Geldbeutel lassen sich über Zahnersatz im Ausland beraten“, sagt Mareke Kortmann vom europäischen Verbraucherzentrum in Kiel.

Zahnersatz, Kuren, Medikamente – viele Gesundheitsleistungen sind in den EU-Beitrittsländern günstiger als in Deutschland. „Vor allem ältere Menschen mit schmalem Geldbeutel lassen sich über Zahnersatz im Ausland beraten“, sagt Mareke Kortmann vom europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. Seit der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 können sich gesetzlich Versicherte aus Deutschland bei einem polnischen oder ungarischen Zahnarzt eine Krone oder Brücke einsetzen lassen und bekommen dafür sogar den gesetzlichen Zuschuss ihrer Krankenkasse.

Die weite Anfahrt kann sich lohnen. Verbraucherschützerin Kortmann nennt das Beispiel einer Patientin, die für ihre Teilprothese in Tschechien nichts zuzahlen musste, obwohl die Kasse nur 60 Prozent des deutschen Preises von 1400 Euro erstattete. Im Nachbarland war die Prothese um 40 Prozent günstiger.

Wie beim deutschen Zahnarzt müssen sich Versicherte aber auch jenseits der Grenze vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan von ihrer Kasse genehmigen lassen. Außerdem sollten sie sich darüber informieren, wie lange ihre Garantie auf die erbrachte Leistung läuft. „Manche Dentisten bieten im Ausland eine Gewährleistungsfrist auf ihre Arbeit von fünf Jahren“, sagt Verbraucherberaterin Kortmann. „Lassen Sie sich solche Angebote aber schriftlich bestätigen.“ Für die Qualität der Prothesematerialien dagegen gelte EU-weit eine gesetzlich einheitliche Garantiefrist von zwei Jahren.

Wenn etwas schief geht, müssen eventuelle Schadenersatzansprüche im Heimatland des Arztes durchgesetzt werden. Schwierig wird es auch, wenn Nachbehandlungen nötig werden. Dann können allein die Fahrtkosten schnell die Ersparnis zunichte machen.

Wegen der geringeren Lebenshaltungskosten sind auch Arzneimittel in den Beitrittsländern günstiger. Manche polnischen Apotheken werben mit Preisunterschieden bei verschreibungsfreien Medikamenten von über 40 Prozent. Durch EU-Recht ist es auch möglich, ein Kassenrezept in einer polnischen oder tschechischen Apotheke einzulösen, sagt Annette Rogalla von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Doch dürfte die Ersparnis in diesem Falle nicht ins Gewicht fallen, da der Patient eine preisabhängige Zuzahlung zahlen muss.

Auch billigere Kuren und Rehabilitationen etwa in Tschechien oder Ungarn sind möglich. Die deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen müssen für diese Behandlungen im EU-Ausland die gesetzlichen Zuschüsse zahlen – ebenfalls nach vorheriger Genehmigung. Allerdings gelte das laut EU-Recht nur für Anbieter, die in den jeweiligen Ländern staatlich anerkannt sind, sagt Beate Wiegard, Sprecherin des Ersatzkassen-Verbandes. Bei stationärer Reha darf die Kasse nur zahlen, wenn die Behandlung nicht auch in Deutschland möglich ist – wie etwa eine Hautbehandlung am Schwarzen Meer.

Beratung beim Europäischen Verbraucherzentrum im Internet: www.evz.de oder per Telefon unter 0431-9719 351

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