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Wirtschaft: Private Kassen kämpfen für ihre Existenz

Die Regierung plant eine Bürgerversicherung. Das würde den Privaten die Geschäftsgrundlage entziehen

Berlin - Mit eigenen Reformvorschlägen versuchen die privaten Krankenversicherer (PKV), die von Rot-Grün favorisierte Bürgerversicherung abzuwenden. Am Donnerstag stellte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte, in Berlin Eckpunkte des neuen Konzepts vor, das sowohl die Einführung eines neuen Basistarifs (siehe Kasten) als auch erleichterte Wechselmöglichkeiten innerhalb der PKV vorsieht. „Wir wollen keine Einheitsversicherung im Gesundheitswesen“, sagte Schulte.

Die PKV fürchtet um ihre Existenz, wenn Rot-Grün tatsächlich eine Bürgerversicherung einführen sollte. Bei einer Bürgerversicherung würden Versicherte bis zu einer bestimmten Höchstgrenze – der Beitragsbemessungsgrenze – nicht nur wie bisher von ihrem Lohn oder Gehalt Kassenbeiträge zahlen, sondern auch von Zusatzeinnahmen wie Kapitalerträgen oder Mieteinkünften. „Für private und gesetzliche Kassen sollen die gleichen Regeln gelten“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, dem Tagesspiegel. Das wären jedoch die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

„Wir wollen die Spaltung in der Krankenversicherung zwischen den gesetzlich Versicherten und denen, die sich der Solidarität entziehen, aufheben“, betonte Bender. Die Vorschläge der PKV seien daher kein Grund, von der Bürgerversicherung abzurücken. „Ich wüsste nicht, wie sich das Reformprojekt Bürgerversicherung durch die PKV-Vorschläge erledigen sollte“, sagte Bender dem Tagesspiegel. Auch Forderungen der privaten Versicherer, die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3862 Euro im Monat auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze von 3487 Euro zu senken, lehnte die Gesundheitsexpertin ab. „Wir wollen die Versicherungspflichtgrenze abschaffen“, so Bender. Die Beitragsbemessungsgrenze soll dagegen nicht erhöht werden, um die Akzeptanz der Bürgerversicherung nicht zu gefährden. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, wer gesetzlich pflichtversichert ist und wer sich privat versichern darf. Die Beitragsbemessunsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge an die Krankenkassen gezahlt werden müssen.

Der PKV-Verband lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass seine Reformvorschläge an politische Zugeständnisse geknüpft sind. „Die PKV muss als Vollversicherung bestehen bleiben“, forderte Schulte. Unter dieser Voraussetzung wollen die privaten Versicherer künftig einen neuen Basisschutz für freiwillig GKV-Versicherte einführen. Zugleich will der Verband auch erstmals den Wechsel innerhalb der PKV erleichtern. Neukunden, die den Basistarif wählen, sollen künftig ohne Nachteile innerhalb der PKV wechseln dürfen. Das ursprüngliche Eintrittsalter soll auch bei einem Anbieterwechsel erhalten bleiben, auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird verzichtet. Auch für Kunden, die bereits privat versichert sind, sind Verbesserungen vorgesehen. Sie sollen ihre Rechte aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Zehn-Prozent-Zuschlag bei einem Wechsel behalten. Seit dem Jahr 2000 zahlen Privatversicherte diesen Zuschlag auf ihre Beiträge, um im Alter eine Explosion der Prämien zu verhindern. Wer seinen Versicherer wechselt, verliert derzeit alle Ansprüche auf das so Angesparte.

Dennoch sind Verbraucherschützer von den Reformvorschlägen nicht überzeugt. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum freiwillig GKV-Versicherte den neuen Basisschutz wählen sollten“, sagte Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest. Wer einmal aus der GKV ausscheide, könne zudem später nicht mehr zurück.

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