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Wirtschaft: Privatkassen klagen in Karlsruhe

Versicherer wehren sich gegen Gesundheitsreform

Berlin - Die privaten Krankenversicherer (PKV) werden auf jeden Fall gegen die Gesundheitsreform klagen. „Es ist klar, dass ein PKV-Unternehmen Verfassungsbeschwerde einreichen wird“, sagte der Sprecher der Deutschen Krankenversicherung (DKV), Frank Neuhaus, dem Tagesspiegel. Unklar ist jedoch noch, wer die Vorreiterrolle übernimmt. Das hängt davon ab, welche Versicherung die besten Erfolgsaussichten für eine Klage bietet.

Eine Bereitschaft zur Klage hatten in den vergangenen Monaten mehrere Unternehmen erkennen lassen, darunter vor allem die großen Drei, Debeka, DKV und Allianz. „Wir gehen mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass wir vor Ablauf der inzwischen laufenden Einjahresfrist Verfassungsklage gegen die Gesundheitsreform erheben werden“, sagte ein Sprecher der Allianz Private Krankenversicherung. Die Vorbereitungen für eine Klage würden aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. „Die abschließende Entscheidung über eine Klageerhebung ist erst nach eingehender Prüfung der Erfolgsaussichten möglich“, betonte der Sprecher.

Die Krankenversicherer kritisieren vor allem zwei Punkte. So sollen sie ab dem 1. Januar 2009 gezwungen werden, einen neuen Basistarif anzubieten. Dessen Leistungen sollen sich an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren. Die Prämie darf den Höchstbeitrag der GKV (derzeit rund 520 Euro) nicht überschreiten. Zugleich sollen in dem Tarif jedoch – wie in der PKV üblich – Alterungsrückstellungen gebildet werden, um Prämienerhöhungen im Alter zu dämpfen. Die privaten Versicherer halten das für nicht finanzierbar und sehen darin einen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit. Für rechtswidrig halten sie auch die Regelung, nach der Versicherte künftig einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen dürfen. Damit greife der Gesetzgeber in bestehende Verträge ein. Für die Kunden, die nicht wechseln, würden sich zudem die Beiträge erhöhen.

Die Versicherer stecken in der Klemme. Denn sie können erst klagen, wenn sie unmittelbar betroffen sind. Die problematischen Regelungen treten jedoch erst 2009 in Kraft. Andererseits müssen die Unternehmen bereits jetzt investieren. Bis Jahresende soll eine Arbeitsgruppe des PKV-Verbands den neuen Basistarif kalkulieren. Anschließend muss mit der EDV-Einführung begonnen werden.

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