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Wirtschaft: Quellensteuer: Deutschland für EU-weite Regelung

Stand: In Deutschland werden Zinserträge dort, wo sie anfallen, besteuert (Quellensteuer). Diese Zinsabschlagsteuer beträgt 25 Prozent plus Solizuschlag und wird von den Banken direkt an die Finanzämter weitergeleitet.

Stand: In Deutschland werden Zinserträge dort, wo sie anfallen, besteuert (Quellensteuer). Diese Zinsabschlagsteuer beträgt 25 Prozent plus Solizuschlag und wird von den Banken direkt an die Finanzämter weitergeleitet. Allerdings sind Zinseinkünfte bis zu einem Freibetrag von 3000 (6000) Mark für Ledige (Verheirate) steuerfrei.

Problem: Manchem Bundesbürger ist die Steuerlast zu hoch, so dass er sein Geld gerne dort anlegt, wo es keine Quellensteuer gibt, wie etwa in Luxemburg oder Großbritannien. Dem Bund gehen so im Jahr Milliarden an Steuergeldern verloren, da Kapitalerträge aus dem Ausland beim Finanzamt oft nicht angeben werden.

Ziel: Dem Finanzminister ist aran gelegen, dass die Bundesbürger auch die im Ausland erwirtschafteten Kapitalerträge versteuern. Eichels Ziel ist deshalb eine Harmonisierung der Besteuerung der Zinserträge in Europa. Dabei kann sich Eichel sowohl eine einheitliche Quellensteuer (20-25 Prozent) sowie ein Informationssystem vorstellen. bir

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