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Wirtschaft: Regierung beschleunigt Steuerreformen

Erbschafts- und Unternehmenssteuer sollen 2007 unter Dach und Fach sein. Bei Immobilienaktien gibt Steinbrück den Linken nach

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Berlin - Die große Koalition macht Tempo bei der Steuerpolitik. Bereits an diesem Mittwoch will die Bundesregierung ein neues Erbschaftssteuergesetz beschließen, das Steuererleichterungen für Betriebe vorsieht. Das kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), am Montag auf dem Deutschen Steuerberatertag in Berlin an. Auch bei der Unternehmensteuerreform gibt es Fortschritte. Die zuständigen Finanzpolitiker wollen sich Ende kommender Woche auf die Eckpunkte der Reform und die Gegenfinanzierung verständigen, teilten die finanzpolitischen Sprecher der SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen, Jörg-Otto Spiller und Otto Bernhardt, am Montag mit. Bewegung gibt es auch im Streit um die Einführung der börsennotierten Immobiliengesellschaften, den Reits. Auf Druck der SPD-Linken will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) jetzt reine Wohnungsbestände ausklammern.

ERBSCHAFTSSTEUER

Gegen den Willen der Länderfinanzminister will die Bundesregierung bereits jetzt ihr „Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ auf den Weg bringen. Das neue Gesetz soll am 1. April nächsten Jahres in Kraft treten, sagte CDU-Finanzexperte Bernhardt. Möglicherweise müsse der Entwurf während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens aber noch nachgebessert werden.

Denn noch steht das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Immobilien und Betrieben aus. Das Urteil war ursprünglich für den Sommer erwartet worden, dann war es auf den Dezember verschoben worden. Doch auch dieser Termin sei „ungewiss“, räumte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Dietlind Weinland, ein. Dennoch wollen die Länder zunächst das Urteil abwarten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte dagegen das Vorpreschen der Regierung: „Ich fordere die Fraktionsspitzen auf, die Länder hier nicht aus der Pflicht zu lassen und das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag zu verabschieden“, sagte DIHK-Chef Ludwig Georg Braun dem Tagesspiegel. Doch daraus wird wohl nichts. SPD-Chef Kurt Beck kündigte am Montag an, dass das parlamentarische Verfahren im Bundestag und -rat erst nach Vorlage des Verfassungsgerichtsurteils begonnen werden soll.

Um Kollisionen mit dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, soll es ein Optionsrecht für Erwerber geben, sagte Bernhardt. Erben sollen während eines Übergangszeitraums wählen können, ob sie nach neuem oder altem Recht besteuert werden wollen.

Nach dem neuen Gesetz soll es Steuerermäßigungen geben, wenn der Erbe den Betrieb fortführt und Arbeitsplätze erhält. Nach zehn Jahren soll die komplette Erbschaftsteuer entfallen. Bisher stehen den Erben diverse Freibeträge zu, außerdem gibt es bei der Bewertung des Betriebsvermögens zugunsten des Erben einen Abschlag. Die Neuregelung würde bei den Ländern, die Nutznießer der Erbschaftssteuer sind, zu einem Ausfall von rund 500 Millionen Euro führen.

UNTERNEHMENSTEUER

Ende nächster Woche soll die Reform im Großen und Ganzen stehen, sagt Unions-Finanzpolitiker Otto Bernhardt. Auch sein SPD-Kollege Jörg-Otto Spiller spricht von „konkreten“ Ergebnissen. Die Unternehmensteuerreform soll die Steuerbelastung der Kapital- und Personengesellschaften von derzeit 39 auf 29 Prozent senken. Die ursprünglich auf fünf Milliarden Euro geschätzten Steuerausfälle seien wahrscheinlich noch höher, sagte Bernhardt, ohne Zahlen zu nennen. Man sei sich zu 95 Prozent über die Gegenfinanzierung einig. Über die restlichen fünf Prozent will sich die Lenkungsgruppe der Finanzpolitiker am Donnerstag nächster Woche einigen. Einen Referentenentwurf soll es im Dezember oder Januar geben, das Gesetz soll im nächsten Juni verabschiedet werden, sagte Bernhardt. Vorvergangenen Montag war es zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Ländern jedoch noch zu keiner Klärung der zentralen Frage gekommen, ob Firmen ihre Finanzierungskosten künftig nicht mehr voll von der Steuer absetzen können.

KAPITALSTEUER

Die Reform der Kapitalbesteuerung soll auf den 1. Januar 2009 verschoben werden. Dann soll eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitaleinnahmen (Zinsen, Spekulationsgewinne) von 25 Prozent eingeführt werden. Diese Regel soll allerdings nur für Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes getätigt worden sind, betonte Spiller. Altfälle würden weiter nach altem Recht mit Sparerfreibeträgen, Spekulationsfristen und der Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz behandelt. Bei Immobilien soll es überhaupt keine Änderung geben, so Spiller. Hier bleibe es bei der zehnjährigen Spekulationsfrist. Der Präsident der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, kritisierte diese Regelung als „unpraktikabel“. Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

REITS

Die von der Bundesregierung für 2007 geplante Einführung börsennotierter Immobilien-AGs soll reine Wohnbestände ausklammern. Das betonte Finanzstaatssekretär Axel Nawrath am Montag. Das Bundesbauministerium begrüßte das Einlenken des Finanzministeriums. Das Ministerium reagiert auf die Kritik von Gewerkschaften, Mieterverbänden und aus der eigenen Partei, die vor einer Preistreiberei auf dem Wohnungsmarkt gewarnt hatten. Anleger können Anteile an Reits kaufen und sich so Immobilienbesitz aneignen, ohne tatsächlich ein Grundstück zu besitzen. Die Union will Wohnimmobilien jedoch weiterhin einbeziehen.

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