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Biogasanlage. Betreiber fürchten, dass der Betrieb sich nicht mehr rechnet. Foto: p-a/dpa

© picture-alliance/ dpa

Wirtschaft: Regierung soll geschludert haben

Gutachten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz soll auf falschen Zahlen beruhen

Von Maris Hubschmid

Berlin - Die Biogasbranche bangt um ihre Zukunft. Wenn das Gesetz für Erneuerbare Energien bei derzeitigem Stand verabschiedet werde, drohe der Bioenergie der Stillstand, teilte der Unternehmensverband Biogasrat am Donnerstag in Berlin mit. Insbesondere der Betrieb kleiner, bäuerlicher Anlagen sei mit der vorgeschlagenen Vergütung kaum mehr rentabel. Um den Ausbau der Bioenergie im Sinne der Energiewende voranzutreiben, müsse der Entwurf darum dringend überarbeitet werden, mahnte der Verband die Bundestags-Fraktionen in einem öffentlichen Schreiben.

Darin stellt der Biogasrat auch die Grundlage des Entwurfs, ein Gutachten des Deutschen Biomasseforschungszentrums, infrage. Wörtlich ist von „schluderigem Umgang mit den wichtigsten Basisdaten“ die Rede. Einige Daten seien „schlicht und einfach falsch“.

Gemeinsam mit der Universität Duisburg-Essen hatte der Biogasrat ein eigenes Gutachten zur Förderung von Biogas und Biomethan in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse weichen zum Teil stark von denen der Bundesregierung ab. Demnach sind die vorgeschlagenen Vergütungen für Betreiber von Biogasanlagen um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde zu niedrig angesetzt. „Auf diese Weise wird die Branche totgerechnet“, sagte der Geschäftsführer des Biogasrats, Reinhard Schultz, am Donnerstag.

Derzeit hat Strom aus Biomasse einen Marktanteil von 5,5 Prozent. Laut Prognosen des Bundesverbands für Bioenergie könnte dieser Anteil bis 2020 auf zehn Prozent ausgeweitet werden. Die Anlagenbetreiber fürchten nun aber, dass dieses Potenzial mit der Novellierung des EEGs nicht genutzt werden kann.

Hans-Josef Fell, Energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, gibt deshalb dem Biogasrat recht und drängt auf eine Überprüfung. „Wenn bei der Erstellung des Gutachtens Fehler gemacht worden sind, gefährdet das den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Größte Sorgfalt ist also unbedingt notwendig.“ Das Grundproblem liege aber in der Schnelligkeit: „Wir haben von Anfang an dafür plädiert, das Gesetz in einem vernünftigen parlamentarischen Verfahren auf den Weg zu bringen. Es gibt keinen Grund, die Sache zu überstürzen.“

Von der Unions-Fraktion hieß es dagegen auf Nachfrage: „CDU und CSU haben nicht die Aufgabe, die Wissenschaftlichkeit von Gutachten und Gegengutachten zu beurteilen. Die Regierung genießt bei uns Vertrauen.“

Auch im ersten Biogas-Monitoringbericht der Bundesnetzagentur, der seit einer Woche bekannt ist, war die Richtigkeit der Zahlen im EEG-Gesetzesentwurf angezweifelt worden. Beim Deutschen Biomasseforschungszentrum wies man die Kritik am Donnerstag entschieden zurück: „Wir haben alle Stellen genau geprüft und mit vielen Praxisfällen abgestimmt“, sagte Sprecherin Daniela Trän. „Die Berechnungen des Instituts beruhen auf gegenwärtigen Rohstoffpreisen und nicht auf befürchteten. Wir halten das für sinnvoller.“ Im Übrigen gebe es auch in dem Gutachten, das der Biogasrat vorgelegt hat, Posten, die zu Ungunsten der Betreiber von Biogasanlagen ausfallen.

Unterdessen kritisierten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Bundesverband Windenergie (BWE) die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittel zur Förderung der Windenergie. Der neue Entwurf bedeute eine Verschlimmbesserung für die Sparte Windenergie, er konzentriere sich zu sehr auf die Windkraft auf See. „Der landseitige Ausbau der Windkraft wird behindert und der energieintensiven Industrie werden zu viele Schlupflöcher gelassen“, sagte der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger, am Donnerstag in Berlin.

Die verstärkte Förderung der Windenergie an Land sei zentrale Voraussetzung für den Atomausstieg, hieß es von BUND und BWE einmütig. Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, bezeichneten beide als unzureichend und sprachen sich für 45 bis 50 Prozent aus.Maris Hubschmid

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