zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Regierung will armen Schuldnern helfen

Ministerin verteidigt Privatinsolvenz für Mittellose

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das geltende Verbraucherinsolvenzverfahren behutsam reformieren. „Eine Zwei-Klassen-Insolvenz werden wir nicht machen“, sagte die Ministerin am Donnerstag auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin. Die Länder hatten, um Verfahrenskosten zu sparen, auf eine umfassende Reform gedrungen. Weil sie fürchten, bei mittellosen Schuldnern letztlich auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, hatten sie vorgeschlagen, in solchen Fällen den vom Gericht eingesetzten Treuhänder zu streichen. Dieser überwacht das Verfahren und steht dem Schuldner zur Seite.

Der jetzt von Zypries vorgestellte Entwurf geht in eine andere Richtung. Der Treuhänder soll bleiben, dafür soll bei den Gerichtskosten gespart werden. „Das gerichtliche Verfahren wird übersprungen“, sagte die Ministerin. Nach dem Entwurf des Justizministeriums muss der Schuldner künftig dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensaufstellung vorlegen und die Angaben mit einer eidesstattlichen Versicherung untermauern. Die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens soll mangels Masse abgelehnt werden, der Schuldner soll gleich in die sogenannte Wohlverhaltensperiode starten. Wer es schafft, sich sechs Jahre lang wohlzuverhalten – also beispielsweise keine neuen Schulden machen –, bekommt am Ende des Verfahrens die Schulden erlassen.

Neu ist eine Kostenbeteiligung der Schuldner. Diese sollen künftig bei Verfahrensbeginn einmalig 115 Euro zahlen. Während der Wohlverhaltensperiode sollen jährlich 130 Euro hinzukommen. Wer das nicht zahlt, bekommt keine Restschuldbefreiung. Zypries verteidigte die Kostenregelung am Donnerstag. Diese sei ein Indiz für das ernsthafte Bemühen des Schuldners, mitzuwirken. „Was nichts kostet, ist auch nichts wert.“

Der Entwurf soll in diesem Sommer vom Kabinett beschlossen werden und im Sommer 2008 in Kraft treten. Zypries rechnet mit politischem Widerstand bei den Ländern. Die Ministerin forderte jedoch die Länder ihrerseits auf, die Mittel für die Schuldnerberatungsstellen nicht weiter zu kürzen. In Deutschland gebe es 3,6 Millionen überschuldete Haushalte, die Hilfe brauchen. Insolvenzrechtsexperten begrüßten den Reformvorschlag der Ministerin grundsätzlich. Wichtig sei aber, dass die Finanzierung des Verfahrens gesichert sei, sagte Kai Henning, Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz beim Deutschen Anwaltverein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false